Betreffende Dokumente
Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
Eine im Ausland geschlossene Ehe muss in die belgischen Standesregister übertragen werden, um in Belgien wirksam zu werden. Die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.


Überblick
Eine im Ausland geschlossene Ehe muss in die belgischen Standesregister übertragen werden, um in Belgien wirksam zu werden. Die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Schritte
4
Dokumente
6
Offizielle Quellen
4
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch, Niederländisch-Französisch, Rumänisch-Französisch, Russisch-Französisch, Polnisch-Französisch
Brüssel, Antwerpen, Charleroi
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Heiratsurkunde, Geburtsurkunde gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Antwerpen vergleicht die Ausgangsunterlage mit Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 4 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Nach belgischem Recht wird eine im Ausland geschlossene Ehe grundsätzlich automatisch anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Landes, in dem sie geschlossen wurde, gültig ist (Artikel 27 des Gesetzbuchs für internationales Privatrecht). Damit sie jedoch in Belgien ihre volle Wirkung entfaltet (Eintragung im Bevölkerungsregister, Rechte des Ehepartners, Aufenthaltstitel), muss sie in die belgischen Standesregister übertragen werden. Die Transkription erfolgt bei der Wohnsitzgemeinde. Der Unterschied ist wichtig: Die Anerkennung erlaubt es, die Ehe geltend zu machen, aber die Transkription macht sie gegenüber Dritten und Verwaltungen durchsetzbar.
Für die Transkription einer ausländischen Ehe verlangt die Gemeinde in der Regel: die originale Heiratsurkunde (vollständige Abschrift) mit Apostille oder Legalisation, die Geburtsurkunden beider Ehepartner, Kopien der Reisepässe oder Personalausweise und eine beglaubigte Übersetzung aller Dokumente, die nicht auf Französisch, Niederländisch oder Deutsch verfasst sind. Je nach Situation (Mischehe, vorherige Polygamie, nur religiöse Eheschließung) können vom Standesbeamten zusätzliche Dokumente verlangt werden.
Prüfen Sie, ob Ihre Ehe unter das Haager Übereinkommen, einen bilateralen Vertrag oder das allgemeine Recht fällt. Eine EU-Ehe profitiert von einer vereinfachten Anerkennung. Eine rein religiöse Eheschließung wird in Belgien nicht anerkannt.
Die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden müssen im Ausstellungsland apostilliert (Haager Vertragsstaaten) oder legalisiert (Nicht-Vertragsstaaten) werden, bevor sie in Belgien vorgelegt werden.
Alle Dokumente, die nicht auf Französisch, Niederländisch oder Deutsch verfasst sind, müssen von einem beim belgischen FÖD Justiz registrierten vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzung muss das Dokument und die Apostille abdecken.
Legen Sie Ihre vollständige Akte beim Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde vor. Der Standesbeamte wird die Gültigkeit der Ehe prüfen und die Transkription in die belgischen Register vornehmen.
Eine rein religiöse Ehe hat in Belgien keine rechtliche Wirkung. Nur eine Zivilehe (oder eine religiöse Ehe nach vorheriger Zivilehe) wird anerkannt.
Die Gemeinde kann eine Untersuchung von bis zu 5 Monaten einleiten, um die Gültigkeit der Ehe zu überprüfen (Kampf gegen Scheinehen).
Eine einfache Anerkennung genügt nicht: Eine Transkription in die Standesregister ist erforderlich, damit die Ehe alle ihre Wirkungen entfaltet (Steuern, Erbschaft usw.).
Unsere vereidigten Übersetzer können alle für Ihre Verfahren erforderlichen Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.