Betreffende Dokumente
Gerichtsurteil, Heiratsurkunde
Für eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgesprochene Scheidung ist die Grundregel klar: Belgien erkennt die Entscheidung ohne Exequatur und ohne besonderes Anerkennungsverfahren an. Das eigentliche Thema ist also nicht, ein nutzloses Gerichtsverfahren zu erfinden, sondern das richtige Urteil, die richtige Bescheinigung und gegebenenfalls eine für den Standesbeamten brauchbare Übersetzung vorzulegen.


Überblick
Für eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgesprochene Scheidung ist die Grundregel klar: Belgien erkennt die Entscheidung ohne Exequatur und ohne besonderes Anerkennungsverfahren an. Das eigentliche Thema ist also nicht, ein nutzloses Gerichtsverfahren zu erfinden, sondern das richtige Urteil, die richtige Bescheinigung und gegebenenfalls eine für den Standesbeamten brauchbare Übersetzung vorzulegen.
Schritte
4
Dokumente
4
Offizielle Quellen
2
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Gerichtsurteil, Heiratsurkunde
Englisch-Französisch, Deutsch-Französisch, Niederländisch-Französisch, Italienisch-Französisch
Brüssel, Lüttich, Antwerpen
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Gerichtsurteil, Heiratsurkunde gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Lüttich vergleicht die Ausgangsunterlage mit Englisch-Französisch, Deutsch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 2 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Das EU-Justizportal ist klar: Scheidungsentscheidungen aus einem anderen Mitgliedstaat werden in Belgien ohne besonderes Verfahren anerkannt. Wenn Ihnen jemand standardmäßig ein Exequatur für eine gewöhnliche EU-Scheidung verkaufen will, verkauft er vor allem Lärm. Die eigentliche Schwierigkeit liegt darin, belgische Register mit den richtigen Unterlagen korrekt zu aktualisieren.
In der Praxis benötigen Sie ein identifizierbares Urteil, das je nach Fall endgültig oder anderweitig verwendbar ist, sowie die nach den anwendbaren Regeln vorgesehene EU-Bescheinigung, sofern sie existiert. Je nach Situation will der Standesbeamte oder die betroffene Behörde die Entscheidung außerdem eindeutig mit der betreffenden belgischen oder ausländischen Ehe verknüpfen können. Die Akte muss also lesbar, vollständig und stimmig sein, noch bevor man über eine Übersetzung spricht.
Eine Übersetzung ist nicht allein deshalb automatisch erforderlich, weil es sich um ein Urteil handelt. Sie wird nötig, wenn die belgische Behörde das Urteil, die Bescheinigung oder die relevanten Vermerke nicht unmittelbar verwenden kann. In einer sauberen Akte ist es besser, das zu übersetzen, was tatsächlich gelesen und geprüft wird, als wahllos übersetzte Seiten aufzutürmen.
Beschaffen Sie das Scheidungsurteil und prüfen Sie anhand der verfügbaren Unterlagen, ob es vollstreckbar oder endgültig ist.
Beschaffen Sie, wenn möglich, die nach den anwendbaren Regeln vorgesehene EU-Bescheinigung.
Lassen Sie die Unterlagen übersetzen, die die belgische Behörde für die Bearbeitung der Aktualisierung tatsächlich lesen muss.
Legen Sie anschließend die vollständige Akte der zuständigen belgischen Behörde zur Eintragung oder Aktualisierung vor.
Das Urteil kann ohne Gerichtsverfahren anerkannt werden, aber Sie müssen dennoch die richtigen Unterlagen vorlegen, um den belgischen Personenstand zu aktualisieren.
Wenn eine Bescheinigung nach den anwendbaren EU-Regeln existiert, macht sie die Bearbeitung der Akte deutlich sicherer.
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Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.