Betreffende Dokumente
Vollmacht, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Gerichtsurteil
Die klassische Falle besteht darin zu glauben, ein ausländisches Testament oder eine Vollmacht spreche für sich selbst. In Wirklichkeit will der belgische Notar wissen, ob die Urkunde existiert, wer sie vorlegen darf, nach welchem Recht sie zu beurteilen ist und ob sie in der tatsächlichen Nachlassabwicklung verwendbar bleibt.


Überblick
Die klassische Falle besteht darin zu glauben, ein ausländisches Testament oder eine Vollmacht spreche für sich selbst. In Wirklichkeit will der belgische Notar wissen, ob die Urkunde existiert, wer sie vorlegen darf, nach welchem Recht sie zu beurteilen ist und ob sie in der tatsächlichen Nachlassabwicklung verwendbar bleibt.
Schritte
4
Dokumente
5
Offizielle Quellen
3
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Vollmacht, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Gerichtsurteil
Englisch-Französisch, Spanisch-Französisch, Italienisch-Französisch, Portugiesisch-Französisch, Deutsch-Französisch
Brüssel, Lüttich, Antwerpen
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Vollmacht, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Lüttich vergleicht die Ausgangsunterlage mit Englisch-Französisch, Spanisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 3 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Der erste sinnvolle Reflex ist nicht, über die Verteilung zu streiten, sondern festzustellen, ob ein Testament existiert und wo es aufgefunden werden kann. Das E-Justiz-Portal und die spanischen konsularischen Hinweise betonen gerade die Bedeutung von Registersuchen und formeller Ermittlung vor weiteren Schritten.
Ein Mandat oder eine Vollmacht können für bestimmte vorbereitende Schritte, Vertretung oder Schutz nützlich sein, ersetzen aber weder die Auslegung des Testaments noch den Nachweis der Erbenstellung noch die Prüfung durch den Notar. Vermischen Sie diese Ebenen, fährt die Nachlassabwicklung gegen die Wand.
Sichern Sie zuerst Sterbeurkunde und Testamentsrecherche, stellen Sie dann die Familien- und Vertretungsunterlagen zusammen, prüfen Sie die internationale Beglaubigung ausländischer Urkunden und übersetzen Sie erst danach die Dokumente, die der belgische Notar tatsächlich lesen muss. Ein falsch gewähltes Dokument schön zu übersetzen, bleibt die schöne Übersetzung des falschen Dokuments.
Prüfen Sie, ob ein Testament existiert und über welche Behörde oder welches Register es aufgefunden werden kann.
Unterscheiden Sie, was sich aus dem Testament, der Erbenstellung, einem Mandat oder bloß einer punktuellen Vertretung ergibt.
Erledigen Sie Apostille oder Legalisation ausländischer Urkunden vor der vereidigten Übersetzung der für den Notar relevanten Unterlagen.
Übergeben Sie dem belgischen Notar eine saubere Chronologie, die Todesfall, Testament, Erben und etwaige Vertretungsbefugnisse miteinander verknüpft.
Das E-Justiz-Portal erinnert daran, dass in Belgien öffentliche, internationale und bei einem Notar hinterlegte eigenhändige Testamente im zentralen Testamentsregister eingetragen werden. Bevor Sie eine brillante Nachlasstheorie entwickeln, prüfen Sie zuerst, ob es überhaupt eine aufzufindende Urkunde gibt.
Der FÖD Justiz unterscheidet das außergerichtliche Schutzmandat klar von der eigentlichen Nachlassabwicklung. Eine in der Vorphase oder für bestimmte Schritte nützliche Vollmacht ersetzt weder das Testament noch die Erbenstellung noch die Prüfung durch den Notar.
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Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.