Betreffende Dokumente
Sterbeurkunde, Vollmacht, Gerichtsurteil, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
Ein Todesfall, zwei Immobilienordnungen, manchmal zwei Notare, mehrere Register und plötzlich ist die Akte deutlich schmutziger als eine einfache Familienerbschaft. Das Problem ist nicht nur, wer erbt, sondern welche Urkunde in welchem Land was beweist.


Überblick
Ein Todesfall, zwei Immobilienordnungen, manchmal zwei Notare, mehrere Register und plötzlich ist die Akte deutlich schmutziger als eine einfache Familienerbschaft. Das Problem ist nicht nur, wer erbt, sondern welche Urkunde in welchem Land was beweist.
Schritte
4
Dokumente
5
Offizielle Quellen
3
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Sterbeurkunde, Vollmacht, Gerichtsurteil, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
Englisch-Französisch, Spanisch-Französisch, Italienisch-Französisch, Portugiesisch-Französisch, Deutsch-Französisch
Brüssel, Lüttich, Antwerpen
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Sterbeurkunde, Vollmacht, Gerichtsurteil gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Lüttich vergleicht die Ausgangsunterlage mit Englisch-Französisch, Spanisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 3 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Weil Sie nicht mehr nur einen Nachlass abwickeln, sondern zugleich Vermögenswerte in verschiedenen Dokumentensystemen behandeln. Das E-Justiz-Portal erinnert daran, dass der belgische Nachlass mit seinen eigenen Behörden und Formalitäten zu verstehen ist; sobald eine ausländische Immobilie in die Geschichte tritt, muss man über die bloße Aufteilung unter den Erben hinausdenken.
Sie wollen eine belastbare Kette: Todesfall, Erben, mögliches Testament, Eigentumsnachweis und Zeichnungsbefugnis. Die konsularischen Hinweise zu Notariat und Nachlass erinnern zudem daran, dass oft zunächst zu klären ist, wo nach einem Testament gesucht wird und mit welchem Notar gearbeitet werden soll. Ohne diese Kette bleibt die Immobilie blockiert.
Sichern Sie zuerst Sterbeurkunde und Testamentsrecherche, klären Sie dann die Erbenstellung, isolieren Sie anschließend länderweise die relevanten Immobilienunterlagen, beglaubigen Sie ausländische Urkunden soweit nötig und übersetzen Sie erst danach, was die jeweilige Behörde tatsächlich lesen muss. Sonst übersetzen Sie nutzlos Berge von Papier.
Sichern Sie Sterbeurkunde, Testamentsrecherche und die Identifizierung der Erben.
Sammeln Sie länderweise Eigentumsunterlagen, Katasterreferenzen und relevante Dokumente zu jeder Immobilie.
Erledigen Sie Apostille oder Legalisation vor der vereidigten Übersetzung der ausländischen Urkunden, auf die tatsächlich zurückgegriffen wird.
Prüfen Sie, wer unterschreibt, mit welchem Mandat oder welcher Vollmacht und vor welcher Behörde oder welchem Notar.
Eine Eigentumsurkunde, ein Katasterauszug oder Kaufvertrag reicht für sich allein nicht aus, um den Nachlass zu öffnen. Zusätzlich braucht es die erbrechtliche Kette, die die Immobilie rechtlich mit den Erben verknüpft.
Selbst wenn das anwendbare Erbrecht vereinheitlicht erscheint, lesen Immobilienbehörden, Notare oder Register Urkunden nicht überall gleich. Sie brauchen eine Akte, die beide Lesarten überlebt, nicht nur die erste.
Unsere vereidigten Übersetzer können alle für Ihre Verfahren erforderlichen Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.