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Exequatur eines ausländischen Urteils in Belgien

Ein ausländisches Urteil (Scheidung, Sorgerecht, Forderung) ist in Belgien nicht automatisch vollstreckbar. Das Exequatur ist das Verfahren, das es vollstreckbar macht. Das Urteil muss vollständig von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
1.200–3.000 €2–18 MonateKomplex
Zuletzt gepruft: 29. März 2026Redaktion: Equipe CertiDocsOffizielle Quellen: 3
Illustration zum Ratgeber Exequatur eines ausländischen Urteils in Belgien mit offiziellen Unterlagen für Belgien
Illustration zum Ratgeber Exequatur eines ausländischen Urteils in Belgien mit offiziellen Unterlagen für Belgien

Überblick

Was dieser Ratgeber konkret für Sie klärt

Ein ausländisches Urteil (Scheidung, Sorgerecht, Forderung) ist in Belgien nicht automatisch vollstreckbar. Das Exequatur ist das Verfahren, das es vollstreckbar macht. Das Urteil muss vollständig von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Schritte

4

Dokumente

6

Offizielle Quellen

3

Was diese Akte sofort einordnet

Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.

Betreffende Dokumente

Gerichtsurteil, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde

Häufige Übersetzungen

Arabisch-Französisch, Russisch-Französisch, Türkisch-Französisch, Niederländisch-Französisch, Rumänisch-Französisch, Polnisch-Französisch

Betroffene Städte

Brüssel, Lüttich, Antwerpen

Was die Behörde hier wirklich prüft

In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.

Unterlagen, die zusammenpassen müssen

Dieses Verfahren wird meist über Gerichtsurteil, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.

Welche amtliche Lesart zählt

Brüssel, Lüttich vergleicht die Ausgangsunterlage mit Arabisch-Französisch, Russisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.

Reihenfolge der Formalitäten

Die 3 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.

Was ist das Exequatur?

Das Exequatur ist das gerichtliche Verfahren, durch das ein belgisches Gericht die Vollstreckung einer von einem ausländischen Gericht erlassenen Entscheidung auf belgischem Hoheitsgebiet genehmigt. Ohne Exequatur kann ein ausländisches Urteil in Belgien nicht zwangsweise vollstreckt werden (Pfändung, Räumung, Änderung des Personenstands). Das Verfahren wird durch das Gesetzbuch für internationales Privatrecht (Artikel 22 bis 25) für Nicht-EU-Urteile und durch die Brüssel-I-bis-Verordnung (1215/2012) für Urteile aus einem anderen EU-Mitgliedstaat geregelt. Für EU-interne Scheidungsurteile gilt die Brüssel-II-ter-Verordnung (2019/1111), die das Exequatur in den meisten Fällen abschafft.

Wann ist das Exequatur nicht erforderlich?

Das Exequatur ist nicht immer erforderlich. Urteile aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in Zivil- und Handelssachen (Brüssel-I-bis-Verordnung) sind seit 2015 direkt in Belgien vollstreckbar. EU-interne Scheidungs-, Sorgerechts- und Unterhaltsurteile profitieren ebenfalls von der Abschaffung des Exequatur (Brüssel-II-ter-Verordnung). Bei Personenstandsurteilen (Scheidung, Abstammung) kann eine einfache Anerkennung beim Standesbeamten ohne Gerichtsverfahren ausreichen. Ein Urteil aus einem Nicht-EU-Land (Marokko, Türkei, Russland, DR Kongo) erfordert hingegen immer ein Exequatur, um in Belgien vollstreckt zu werden.

Vorzubereitende Dokumente

  • Originales ausländisches Urteil
  • Vollständige beglaubigte Übersetzung des Urteils
  • Apostille oder Legalisation des Urteils
  • Nachweis der Zustellung an den Beklagten
  • Bescheinigung der Nichtberufung (oder Rechtskraft)
  • Belgischer Anwalt beauftragt für den Antrag

Schritte

1

Prüfen ob das Exequatur erforderlich ist

Wenn das Urteil aus einem EU-Land stammt, prüfen Sie, ob die Brüssel-I-bis- oder Brüssel-II-ter-Verordnung gilt (in den meisten Fällen kein Exequatur erforderlich). Für Nicht-EU-Länder ist das Exequatur obligatorisch.

2

Das Urteil vollständig übersetzen lassen

Das belgische Gericht verlangt eine vollständige Übersetzung des Urteils durch einen beim FÖD Justiz registrierten vereidigten Übersetzer. Ein Scheidungs- oder Sorgerechtsurteil kann 10 bis 40 Seiten umfassen. Planen Sie Ihr Budget entsprechend.

3

Die Gerichtsakte zusammenstellen

Die Akte umfasst: das originale apostillierte Urteil, seine vollständige Übersetzung, eine Kopie der einleitenden Klageschrift und die übersetzten zugehörigen Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat). Ein belgischer Anwalt ist erforderlich, um den Antrag beim Gericht erster Instanz einzureichen.

4

Das Exequatur-Urteil erhalten

Das Gericht erster Instanz prüft die Akte und stellt fest, ob das ausländische Urteil die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt (nicht gegen die belgische öffentliche Ordnung verstoßend, Verteidigungsrechte gewahrt, kein Betrug). Das Exequatur-Urteil macht die ausländische Entscheidung in Belgien vollstreckbar.

Gut zu wissen

EU-Scheidungen: kein Exequatur

Seit der Brüssel-II-ter-Verordnung (2019/1111) werden in einem EU-Mitgliedstaat ausgesprochene Scheidungen direkt in Belgien anerkannt, ohne Exequatur.

1.200–3.000 € für 20 Seiten

Die beglaubigte Übersetzung eines Urteils kostet aufgrund der juristischen Terminologie durchschnittlich 60–150 € pro Seite. Ein 20-seitiges Urteil kommt auf 1.200–3.000 €.

Belgischer Anwalt Pflicht

Das Exequaturverfahren wird durch einen einseitigen Antrag beim Gericht erster Instanz eingeleitet. Die Vertretung durch einen bei der belgischen Anwaltskammer eingetragenen Anwalt ist Pflicht.

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Häufig gestellte Fragen

+Was genau ist das Exequatur?
Das Exequatur ist das Verfahren, durch das ein belgisches Gericht ein von einem ausländischen Gericht erlassenes Urteil anerkennt und für vollstreckbar erklärt. Ohne dieses Verfahren hat das ausländische Urteil keine Vollstreckungskraft in Belgien: Es kann nicht für Pfändungen, Personenstandsänderungen oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verwendet werden.
+Benötigt ein EU-Scheidungsurteil ein Exequatur?
Nein, seit der Brüssel-II-ter-Verordnung (2019/1111) werden Scheidungsurteile aus einem EU-Mitgliedstaat direkt in Belgien anerkannt, ohne Exequatur. Es genügt, das Urteil und die von der Verordnung vorgesehene Bescheinigung dem belgischen Standesbeamten vorzulegen.
+Muss das ausländische Urteil apostilliert werden?
Ja, wenn das Urteil aus einem Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens stammt, muss es apostilliert werden. Für Nicht-Unterzeichnerstaaten ist eine konsularische Legalisation erforderlich. Die Apostille muss vor der Übersetzung eingeholt werden.
+Ist ein Anwalt für das Exequatur Pflicht?
Ja, das Exequaturverfahren wird durch einen einseitigen Antrag beim Gericht erster Instanz eingeleitet. Die Vertretung durch einen bei der belgischen Anwaltskammer eingetragenen Anwalt ist Pflicht. Der Anwalt verfasst den Antrag und legt die Akte vor.
+Was kostet die Übersetzung eines 20-seitigen Urteils?
Eine beglaubigte Übersetzung eines Urteils kostet aufgrund der juristischen Komplexität durchschnittlich 60 bis 150 € pro Seite. Für ein 20-seitiges Urteil rechnen Sie mit einem Budget von 1.200 bis 3.000 €. CertiDocs vermittelt Sie an einen vereidigten Übersetzer, der die Akte präzise kalkulieren kann.
+Wie lange dauert das Exequaturverfahren?
Die Dauer variiert je nach Gericht und Komplexität des Falls. Ohne Widerspruch rechnen Sie mit 2 bis 6 Monaten zwischen Antragstellung und Verkündung des Exequatururteils. Wenn die Gegenpartei Widerspruch einlegt, kann die Frist 12 bis 18 Monate betragen.

Offizielle Quellen

Die folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.

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