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Dokumente für die Familienzusammenführung in Belgien

Die Familienzusammenführung in Belgien erfordert eine vollständige Akte mit übersetzten und beglaubigten Dokumenten. Jedes Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden, um vom Ausländeramt akzeptiert zu werden.
200–600 €6–9 MonateKomplex
Zuletzt gepruft: 29. März 2026Redaktion: Equipe CertiDocsOffizielle Quellen: 4
Illustration zum Ratgeber Dokumente für die Familienzusammenführung in Belgien mit offiziellen Unterlagen für Belgien
Illustration zum Ratgeber Dokumente für die Familienzusammenführung in Belgien mit offiziellen Unterlagen für Belgien

Überblick

Was dieser Ratgeber konkret für Sie klärt

Die Familienzusammenführung in Belgien erfordert eine vollständige Akte mit übersetzten und beglaubigten Dokumenten. Jedes Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden, um vom Ausländeramt akzeptiert zu werden.

Schritte

4

Dokumente

7

Offizielle Quellen

4

Was diese Akte sofort einordnet

Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.

Betreffende Dokumente

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Aufenthaltstitel, Arbeitgeberbescheinigung

Häufige Übersetzungen

Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch, Italienisch-Französisch

Betroffene Städte

Brüssel, Antwerpen, Charleroi

Was die Behörde hier wirklich prüft

In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.

Unterlagen, die zusammenpassen müssen

Dieses Verfahren wird meist über Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.

Welche amtliche Lesart zählt

Brüssel, Antwerpen vergleicht die Ausgangsunterlage mit Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.

Reihenfolge der Formalitäten

Die 4 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.

Was ist Familienzusammenführung?

Die Familienzusammenführung ermöglicht es einem ausländischen Staatsangehörigen, der legal in Belgien lebt (oder einem belgischen Staatsbürger), Familienmitglieder nachzuholen. Das Verfahren wird vom Ausländeramt verwaltet und erfordert eine vollständige Akte mit zahlreichen offiziellen Dokumenten, die alle von einem vereidigten Übersetzer ins Französische oder Niederländische übersetzt werden müssen.

Liste der erforderlichen Dokumente

Die in der Regel geforderten Dokumente umfassen: Geburtsurkunde des Zusammenführenden und der Familienmitglieder, Heiratsurkunde (oder Partnerschaftsnachweis), gültige Reisepässe, Nachweis ausreichender Existenzmittel (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag), Nachweis angemessener Unterkunft, Führungszeugnis und Krankenversicherung. Jedes Dokument muss aktuell sein (weniger als 6 Monate) und von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.

Vorzubereitende Dokumente

  • Übersetzte und legalisierte Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Nachweis des Zusammenlebens
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Ärztliches Attest
  • Nachweis ausreichender Einkünfte des Zusammenführenden
  • Nachweis ausreichender Unterkunft
  • Gültiger Reisepass + Passfotos

Schritte

1

Erforderliche Dokumente ermitteln

Informieren Sie sich auf der Website des Ausländeramts über die genaue Dokumentenliste je nach Ihrer familiären Situation (Ehepartner, minderjähriges Kind, Elternteil).

2

Alle Dokumente übersetzen lassen

Jedes Dokument, das in einer anderen Sprache als Französisch oder Niederländisch verfasst ist, muss von einem belgischen vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Seitenzahl kann erheblich sein: planen Sie Ihr Budget entsprechend.

3

Apostille wenn nötig

Dokumente aus Ländern, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, müssen eine Apostille tragen. Für andere Länder ist eine Legalisation durch die belgische Botschaft oder das Konsulat erforderlich.

4

Beim Ausländeramt einreichen

Die vollständige Akte wird bei der belgischen Botschaft/dem Konsulat im Herkunftsland eingereicht, oder direkt bei der Gemeinde in Belgien, wenn das Familienmitglied bereits im Land ist.

Gut zu wissen

Dokumente jünger als 6 Monate

Alle offiziellen Dokumente (Geburtsurkunden, Strafregister usw.) müssen zum Zeitpunkt der Einreichung weniger als 6 Monate alt sein.

Übersetzungsbudget einplanen

Planen Sie ein Budget von 200 bis 600 € für die beglaubigte Übersetzung aller Dokumente der Familienzusammenführungsakte ein.

Antrag über die Botschaft

Wenn das Familienmitglied noch nicht in Belgien ist, muss der Antrag bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland eingereicht werden.

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Häufig gestellte Fragen

+Welche Dokumente werden für die Familienzusammenführung benötigt?
Die wichtigsten Dokumente sind: Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Reisepässe, Einkommensnachweise, Wohnungsnachweis, Führungszeugnis und Krankenversicherung. Alle müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden, wenn sie nicht auf Französisch oder Niederländisch verfasst sind.
+Wie lange dauert das Verfahren der Familienzusammenführung?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 6 bis 9 Monate ab Einreichung der vollständigen Akte. Unvollständige Akten oder solche, die zusätzliche Überprüfungen erfordern, können länger dauern.
+Was kostet die Übersetzung aller Dokumente?
Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl der Dokumente und Seiten ab. Rechnen Sie mit durchschnittlich 30 bis 50 € pro Seite für eine beglaubigte Übersetzung. Für eine vollständige Akte kann das Übersetzungsbudget zwischen 200 und 600 € liegen.
+In welche Sprachen müssen die Dokumente übersetzt werden?
Die Dokumente müssen ins Französische oder Niederländische übersetzt werden, je nach Gemeinde, in der der Antrag gestellt wird. Das Ausländeramt akzeptiert beide Amtssprachen.
+Welche Rolle spielt das Ausländeramt?
Das Ausländeramt (DVZ/OE) ist die Bundesverwaltung, die Anträge auf Familienzusammenführung prüft, die Vollständigkeit der Akten kontrolliert und über die Genehmigung oder Ablehnung des Aufenthalts entscheidet.
+Was kann ich bei Ablehnung der Familienzusammenführung tun?
Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Ablehnung beim Rat für Ausländerstreitigkeiten Widerspruch einlegen. Es wird dringend empfohlen, einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Offizielle Quellen

Die folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.

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