Betreffende Dokumente
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Aufenthaltstitel, Arbeitgeberbescheinigung
Um einem Belgier in Belgien nachzureisen, müssen Sie zuerst das richtige Verfahren bestimmen und dann eine Akte mit Nachweis der Familienbindung, amtlichen Urkunden und gegebenenfalls vereidigten Übersetzungen zusammenstellen. Das Einreichungsdatum ist wichtig: Die Regeln wurden für Anträge ab dem 18. August 2025 geändert.


Überblick
Um einem Belgier in Belgien nachzureisen, müssen Sie zuerst das richtige Verfahren bestimmen und dann eine Akte mit Nachweis der Familienbindung, amtlichen Urkunden und gegebenenfalls vereidigten Übersetzungen zusammenstellen. Das Einreichungsdatum ist wichtig: Die Regeln wurden für Anträge ab dem 18. August 2025 geändert.
Schritte
4
Dokumente
5
Offizielle Quellen
3
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Aufenthaltstitel, Arbeitgeberbescheinigung
Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch, Russisch-Französisch, Rumänisch-Französisch
Brüssel, Antwerpen, Charleroi
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Antwerpen vergleicht die Ausgangsunterlage mit Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 3 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Ausgangspunkt ist nicht die Übersetzung, sondern die Rechtsgrundlage der Akte. Die Familienzusammenführung mit einem Belgier wird nicht wie die Zusammenführung mit einem EU-/EWR-Bürger behandelt. Die geltend gemachte Beziehung, die Situation des Zusammenführenden und das Einreichungsdatum bestimmen die erforderlichen Unterlagen und die zuständige Behörde.
Fast immer werden ein Identitätsnachweis, eine amtliche Urkunde zum Nachweis der Familienbindung und je nach Fall Unterlagen zu Aufenthalt, Einkommen, Wohnraum oder Versicherung des Zusammenführenden verlangt. Stammen die Urkunden aus dem Ausland, prüfen Sie zuerst die erforderliche Beglaubigung und danach die vereidigte Übersetzung in die für das Verfahren erforderliche Sprache.
Der klassische Weg führt über einen im Ausland gestellten Antrag auf ein Visum D bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bestimmte in Belgien eingereichte Anträge folgen einem besonderen Verfahren, das im Einzelfall mit dem Ausländeramt und der zuständigen Gemeinde zu prüfen ist.
Prüfen Sie zuerst die geltend gemachte Familienkategorie und das Einreichungsdatum des Antrags.
Stellen Sie die Personenstandsurkunden und die Unterlagen zur Situation des belgischen Zusammenführenden zusammen.
Beschaffen Sie zunächst die erforderliche Apostille oder Legalisation und lassen Sie danach die relevanten Unterlagen vereidigt übersetzen.
Reichen Sie die vollständige Akte bei der für Ihre Situation tatsächlich zuständigen Stelle ein.
Prüfen Sie vor der Vorbereitung der Akte, ob Ihr Antrag unter die seit dem 18. August 2025 geltenden Regeln oder unter Übergangsregeln fällt.
Beginnen Sie mit aktuellen, vollständigen und stimmigen Personenstandsurkunden. Zusätzliche Beweise ersetzen eine verfügbare amtliche Urkunde nicht automatisch.
Unsere vereidigten Übersetzer können alle für Ihre Verfahren erforderlichen Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.