Betreffende Dokumente
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Aufenthaltstitel, Arbeitgeberbescheinigung
Die Familienzusammenführung mit einem EU-/EWR-Bürger folgt einer anderen Logik als das Verfahren für einen Belgier. Sie müssen die Familienbindung, den rechtmäßigen Aufenthalt des Zusammenführenden in Belgien und ausländische Urkunden in einer für die Verwaltung verwertbaren Form nachweisen. Auch hier wurden die Regeln für Anträge ab dem 18. August 2025 angepasst.


Überblick
Die Familienzusammenführung mit einem EU-/EWR-Bürger folgt einer anderen Logik als das Verfahren für einen Belgier. Sie müssen die Familienbindung, den rechtmäßigen Aufenthalt des Zusammenführenden in Belgien und ausländische Urkunden in einer für die Verwaltung verwertbaren Form nachweisen. Auch hier wurden die Regeln für Anträge ab dem 18. August 2025 angepasst.
Schritte
4
Dokumente
5
Offizielle Quellen
3
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Aufenthaltstitel, Arbeitgeberbescheinigung
Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch, Englisch-Französisch, Rumänisch-Französisch
Brüssel, Antwerpen, Lüttich
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Antwerpen vergleicht die Ausgangsunterlage mit Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 3 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Weil das Ausländeramt die Akte nicht unter demselben rechtlichen Rahmen prüft. Bevor Sie etwas übersetzen lassen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie tatsächlich unter das EU-/EWR-Regime und nicht unter ein anderes Familienzusammenführungsverfahren fallen.
Kern der Akte bleiben der Nachweis der Familienbindung und der Nachweis, dass sich der EU-/EWR-Zusammenführende tatsächlich in Belgien aufhält. Je nach geltend gemachter Beziehung können zusätzliche Unterlagen verlangt werden. Stammen die Urkunden aus dem Ausland, müssen ihre Authentizität und Übersetzung vor der Einreichung geklärt werden.
Die Antwort hängt davon ab, wo Sie sich aufhalten und welchen Status Sie bereits haben. In vielen Fällen beginnt der Antrag im Ausland; in anderen erfolgt er über die zuständige Gemeinde. Prüfen Sie den genauen Weg immer vorab, damit Sie die Unterlagen nicht für die falsche Behörde oder in der falschen Sprache vorbereiten.
Bestätigen Sie, dass der Zusammenführende tatsächlich unter die Seite des Ausländeramts für EU-/EWR-Bürger fällt.
Stellen Sie den Nachweis der Familienbeziehung und die Unterlagen zum Aufenthalt des Zusammenführenden in Belgien zusammen.
Beschaffen Sie die erforderliche Apostille oder Legalisation und anschließend die für die zuständige Behörde erforderliche vereidigte Übersetzung.
Reichen Sie die Akte je nach Ihrer Situation im Ausland oder in Belgien über den vorgesehenen Weg ein.
Eine Akte, die wie eine Zusammenführung mit einem Belgier vorbereitet wurde, kann für die Zusammenführung mit einem EU-/EWR-Bürger unvollständig sein, und umgekehrt.
Neben der Familienbindung prüft die Verwaltung auch die konkrete Situation des in Belgien lebenden EU-/EWR-Bürgers.
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Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.