Betreffende Dokumente
Gerichtsurteil, Heiratsurkunde
Wenn Belgien Sie noch als verheiratet ansieht, obwohl die Scheidung im Ausland längst ausgesprochen wurde, ist das Problem selten romantischer Natur. Fast immer ist die Akte unvollständig, schlecht mit der belgischen Heiratsurkunde verknüpft oder für die eintragende Behörde unlesbar.


Überblick
Wenn Belgien Sie noch als verheiratet ansieht, obwohl die Scheidung im Ausland längst ausgesprochen wurde, ist das Problem selten romantischer Natur. Fast immer ist die Akte unvollständig, schlecht mit der belgischen Heiratsurkunde verknüpft oder für die eintragende Behörde unlesbar.
Schritte
4
Dokumente
6
Offizielle Quellen
3
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Gerichtsurteil, Heiratsurkunde
Arabisch-Französisch, Englisch-Französisch, Türkisch-Französisch, Niederländisch-Französisch
Brüssel, Antwerpen, Charleroi
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Gerichtsurteil, Heiratsurkunde gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Antwerpen vergleicht die Ausgangsunterlage mit Arabisch-Französisch, Englisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 3 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Die Seiten des Außenministeriums zu Personenstandsurkunden erinnern daran, dass eine ausländische Urkunde oder gerichtliche Entscheidung möglicherweise durch den zuständigen Standesbeamten in der BAEC erfasst werden muss. Belgischen Konsularanweisungen zufolge kann die Gemeinde außerdem einen Randvermerk auf der Heiratsurkunde anbringen müssen, wenn die Ehe in Belgien geschlossen oder in belgische Register eingetragen wurde. Bestimmen Sie also zuerst, welche belgische Ebene korrigiert werden muss.
Die klassischen Gründe sind fast immer dieselben: eine nicht endgültige oder schlecht belegte Entscheidung, keine klare Verbindung zur betroffenen Ehe, fehlende Beglaubigung, wo sie nötig wäre, eine unbrauchbare Übersetzung oder eine Scheidungsform, die nach belgischem Recht problematisch ist. Mehr Übersetzung beseitigt keinen Grundmangel.
Bestimmen Sie zuerst die zuständige belgische Behörde, sichern Sie dann die Originale und den Nachweis der Endgültigkeit, fügen Sie gegebenenfalls Apostille oder Legalisation hinzu und lassen Sie erst danach die nützlichen Teile vereidigt übersetzen. Sonst endet alles in einem teuren Papierstapel, der trotzdem zurückgewiesen wird.
Prüfen Sie, ob die Ehe bei einer belgischen Gemeinde, in der BAEC oder nur in einer Konsularakte erscheint.
Beschaffen Sie die vollständige Entscheidung, den Nachweis ihrer Endgültigkeit und jedes Element, das sie mit der betroffenen Ehe verknüpft.
Fügen Sie gegebenenfalls Apostille oder Legalisation hinzu und anschließend eine vereidigte Übersetzung, die die belgische Behörde verwenden kann.
Reichen Sie den Antrag anschließend bei Gemeinde, Konsulat oder zuständigem Standesbeamten ein, damit die Scheidung in Belgien tatsächlich sichtbar wird.
In vielen Akten fehlt schlicht der Nachweis der Endgültigkeit, die Verbindung zur Heiratsurkunde oder eine lesbare Fassung der Entscheidung.
Eine Scheidung kann grundsätzlich anerkannt sein und dennoch noch nicht korrekt in der belgischen Urkunde oder der BAEC erscheinen.
Unsere vereidigten Übersetzer können alle für Ihre Verfahren erforderlichen Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.