Betreffende Dokumente
Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Aufenthaltstitel, Diplom
Wenn Sie mit einem Belgier verheiratet sind, ist der eigentliche Weg in der Regel nicht die parlamentarische Einbürgerung. Der normale Weg ist die Staatsangehörigkeitserklärung mit fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, drei Jahren gemeinsamen Lebens in Belgien und einer tragfähigen Integrationsakte.


Überblick
Wenn Sie mit einem Belgier verheiratet sind, ist der eigentliche Weg in der Regel nicht die parlamentarische Einbürgerung. Der normale Weg ist die Staatsangehörigkeitserklärung mit fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, drei Jahren gemeinsamen Lebens in Belgien und einer tragfähigen Integrationsakte.
Schritte
4
Dokumente
5
Offizielle Quellen
3
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Aufenthaltstitel, Diplom
Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch, Rumänisch-Französisch, Russisch-Französisch, Portugiesisch-Französisch
Brüssel, Antwerpen, Lüttich
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Antwerpen vergleicht die Ausgangsunterlage mit Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 3 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Für den Ehegatten eines Belgiers ist die offizielle Seite des FÖD Justiz eindeutig: Es geht um eine Staatsangehörigkeitserklärung und nicht standardmäßig um eine parlamentarische Einbürgerung. Die Einbürgerung bleibt eine außergewöhnliche Gunst; wenn Sie die ordentlichen Voraussetzungen erfüllen, befinden Sie sich im Bereich der Erklärung.
Die Gemeinde prüft Vollständigkeit und Zulässigkeit: rechtmäßigen Aufenthalt, Ehe, Zusammenleben in Belgien, soziale Integration und lesbare amtliche Unterlagen. Danach geht die Akte zur Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft, das Ausländeramt und den Staatssicherheitsdienst. Das ist also nicht der Moment für ungefähre Dokumente.
Prüfen Sie zuerst die tatsächliche Anspruchslage, sammeln Sie dann die Personenstandsurkunden und Integrationsnachweise, beschaffen Sie erforderlichenfalls Apostille oder Legalisation ausländischer Unterlagen und lassen Sie erst danach die relevanten Dokumente übersetzen. Vor dieser Prüfung zu übersetzen, ist die dümmste Art, unnötigen Aufwand zu erzeugen.
Prüfen Sie die fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalts, die drei Jahre Zusammenleben in Belgien und den einschlägigen Integrationsweg.
Bereiten Sie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Aufenthaltstitel und Nachweise sozialer Integration vor.
Erledigen Sie Apostille oder Legalisation ausländischer Urkunden vor der vereidigten Übersetzung der relevanten Unterlagen.
Reichen Sie eine lesbare und vollständige Akte ein, um die Empfangsbestätigung zu erhalten, die die Frist für die Stellungnahmen auslöst.
Die Einbürgerung existiert, ist aber für diese Situation fast nie die richtige erste Kategorie. Wenn Ihre Geschichte mit 'Ich bin mit einem Belgier verheiratet' beginnt, sollten Sie zuerst an die Staatsangehörigkeitserklärung denken.
Der FÖD Justiz verlangt ein klares Bündel: fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, drei Jahre Zusammenleben in Belgien und einen Nachweis sozialer Integration. Eine schöne Heiratsurkunde allein bringt die Akte nicht in Gang.
Unsere vereidigten Übersetzer können alle für Ihre Verfahren erforderlichen Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.