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Diplomaequivalenz in Belgien

Die Anerkennung eines ausländischen Diploms in Belgien erfordert ein Gleichwertigkeitsverfahren über das NARIC-Zentrum. Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente ist Pflicht.
150–200 € + Übersetzung4–12 WochenMittel
Zuletzt gepruft: 29. März 2026Redaktion: Equipe CertiDocsOffizielle Quellen: 4
Illustration zum Ratgeber Diplomaequivalenz in Belgien mit offiziellen Unterlagen für Belgien
Illustration zum Ratgeber Diplomaequivalenz in Belgien mit offiziellen Unterlagen für Belgien

Überblick

Was dieser Ratgeber konkret für Sie klärt

Die Anerkennung eines ausländischen Diploms in Belgien erfordert ein Gleichwertigkeitsverfahren über das NARIC-Zentrum. Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente ist Pflicht.

Schritte

4

Dokumente

6

Offizielle Quellen

4

Was diese Akte sofort einordnet

Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.

Betreffende Dokumente

Diplom, Notenübersicht

Häufige Übersetzungen

Englisch-Französisch, Spanisch-Französisch, Rumänisch-Französisch, Polnisch-Französisch

Betroffene Städte

Brüssel, Lüttich, Antwerpen

Was die Behörde hier wirklich prüft

In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.

Unterlagen, die zusammenpassen müssen

Dieses Verfahren wird meist über Diplom, Notenübersicht gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.

Welche amtliche Lesart zählt

Brüssel, Lüttich vergleicht die Ausgangsunterlage mit Englisch-Französisch, Spanisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.

Reihenfolge der Formalitäten

Die 4 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.

Was ist die Diplomaequivalenz?

Die Diplomaequivalenz ist das offizielle Verfahren, um ein im Ausland erworbenes Diplom von den belgischen Behörden anerkennen zu lassen. Diese Anerkennung ist unerlässlich, um ein Studium fortzusetzen, Zugang zu bestimmten reglementierten Berufen zu erhalten oder Ihre Qualifikationen bei einem Arbeitgeber in Belgien geltend zu machen. In Belgien liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinschaften: der Fédération Wallonie-Bruxelles für Französischsprachige und NARIC-Vlaanderen für Niederländischsprachige.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für einen Gleichwertigkeitsantrag müssen Sie Folgendes vorlegen: Ihr Originaldiplom (oder eine beglaubigte Kopie), das Notenblatt oder die Diplomergänzung, ein gültiges Ausweisdokument und eine beglaubigte Übersetzung aller Dokumente, die nicht in der Verfahrenssprache abgefasst sind. Wenn Ihre Dokumente aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammen, kann eine Apostille oder konsularische Legalisation erforderlich sein.

Vorzubereitende Dokumente

  • Originaldiplom oder beglaubigte Kopie
  • Notenblatt / Diplomergänzung
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzer
  • Apostille oder Legalisation (Nicht-EU-Länder)
  • Ausgefülltes Antragsformular

Schritte

1

Dokumente zusammenstellen

Sammeln Sie Ihr Originaldiplom, das Notenblatt, Ihren Personalausweis und alle zusätzlichen Dokumente, die von der zuständigen Behörde verlangt werden.

2

Von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen

Alle Dokumente in einer anderen Sprache als der Verfahrenssprache müssen von einem beim FÖD Justiz registrierten vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

3

Beim NARIC-Zentrum einreichen

Reichen Sie Ihre vollständige Akte beim Gleichwertigkeitsdienst der Fédération Wallonie-Bruxelles oder NARIC-Vlaanderen ein, je nach Ihrer Sprachgemeinschaft.

4

Entscheidung erhalten

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 12 Wochen. Sie erhalten ein offizielles Gleichwertigkeitsdokument, das von belgischen Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen anerkannt wird.

Gut zu wissen

Ruhige Zeit beim NARIC

NARIC bearbeitet Akten zwischen September und November schneller, außerhalb der geschäftigen akademischen Anlaufphase.

FWB: Sekundar- ≠ Hochschulbildung

In der Fédération Wallonie-Bruxelles unterscheidet sich das Verfahren je nachdem, ob Ihr Diplom Sekundar- oder Hochschulbildung betrifft. Prüfen Sie das richtige Formular.

Bewahren Sie eine beglaubigte Kopie auf

Ihr Originaldiplom verbleibt während der Bearbeitung beim NARIC. Lassen Sie vor der Einreichung eine beglaubigte Kopie anfertigen.

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Häufig gestellte Fragen

+Was kostet ein Antrag auf Diplomaequivalenz?
Die Verwaltungsgebühren variieren je nach Gemeinschaft: etwa 150 bis 200 € für die Fédération Wallonie-Bruxelles und variable Gebühren für NARIC-Vlaanderen. Hinzu kommen die Kosten für die beglaubigte Übersetzung (durchschnittlich 30 bis 50 € pro Seite).
+Wie lange dauert es, die Gleichwertigkeit zu erhalten?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 12 Wochen nach Eingang der vollständigen Akte. Zeiten mit hoher Nachfrage (akademischer Beginn) können diese Frist verlängern.
+Was ist der Unterschied zwischen NARIC und der Fédération Wallonie-Bruxelles?
NARIC-Vlaanderen bearbeitet Anträge für die Flämische Gemeinschaft (niederländischsprachige Ausbildung), während der Gleichwertigkeitsdienst der Fédération Wallonie-Bruxelles Anträge für die Französische Gemeinschaft (französischsprachige Ausbildung) bearbeitet.
+Welche Dokumente müssen übersetzt werden?
Jedes Dokument, das in einer anderen Sprache als der Verfahrenssprache (Französisch oder Niederländisch) verfasst ist, muss von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Dies umfasst das Diplom, das Notenblatt und jede Diplomergänzung.
+Was kann ich bei Ablehnung der Gleichwertigkeit tun?
Sie können bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen. Es wird empfohlen, die Ablehnungsgründe zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Dokumente oder eine korrigierte Übersetzung einzureichen.
+Braucht mein Diplom eine Apostille?
Ja, wenn Ihr Diplom aus einem Land stammt, das das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat, ist eine Apostille erforderlich. Für Nicht-Unterzeichnerstaaten ist eine konsularische Legalisation notwendig.

Offizielle Quellen

Die folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.

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