Betreffende Dokumente
Diplom, Notenübersicht
Die Anerkennung eines ausländischen Diploms in Belgien erfordert ein Gleichwertigkeitsverfahren über das NARIC-Zentrum. Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente ist Pflicht.


Überblick
Die Anerkennung eines ausländischen Diploms in Belgien erfordert ein Gleichwertigkeitsverfahren über das NARIC-Zentrum. Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente ist Pflicht.
Schritte
4
Dokumente
6
Offizielle Quellen
4
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Diplom, Notenübersicht
Englisch-Französisch, Spanisch-Französisch, Rumänisch-Französisch, Polnisch-Französisch
Brüssel, Lüttich, Antwerpen
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Diplom, Notenübersicht gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Lüttich vergleicht die Ausgangsunterlage mit Englisch-Französisch, Spanisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 4 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Die Diplomaequivalenz ist das offizielle Verfahren, um ein im Ausland erworbenes Diplom von den belgischen Behörden anerkennen zu lassen. Diese Anerkennung ist unerlässlich, um ein Studium fortzusetzen, Zugang zu bestimmten reglementierten Berufen zu erhalten oder Ihre Qualifikationen bei einem Arbeitgeber in Belgien geltend zu machen. In Belgien liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinschaften: der Fédération Wallonie-Bruxelles für Französischsprachige und NARIC-Vlaanderen für Niederländischsprachige.
Für einen Gleichwertigkeitsantrag müssen Sie Folgendes vorlegen: Ihr Originaldiplom (oder eine beglaubigte Kopie), das Notenblatt oder die Diplomergänzung, ein gültiges Ausweisdokument und eine beglaubigte Übersetzung aller Dokumente, die nicht in der Verfahrenssprache abgefasst sind. Wenn Ihre Dokumente aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammen, kann eine Apostille oder konsularische Legalisation erforderlich sein.
Sammeln Sie Ihr Originaldiplom, das Notenblatt, Ihren Personalausweis und alle zusätzlichen Dokumente, die von der zuständigen Behörde verlangt werden.
Alle Dokumente in einer anderen Sprache als der Verfahrenssprache müssen von einem beim FÖD Justiz registrierten vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Reichen Sie Ihre vollständige Akte beim Gleichwertigkeitsdienst der Fédération Wallonie-Bruxelles oder NARIC-Vlaanderen ein, je nach Ihrer Sprachgemeinschaft.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 12 Wochen. Sie erhalten ein offizielles Gleichwertigkeitsdokument, das von belgischen Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen anerkannt wird.
NARIC bearbeitet Akten zwischen September und November schneller, außerhalb der geschäftigen akademischen Anlaufphase.
In der Fédération Wallonie-Bruxelles unterscheidet sich das Verfahren je nachdem, ob Ihr Diplom Sekundar- oder Hochschulbildung betrifft. Prüfen Sie das richtige Formular.
Ihr Originaldiplom verbleibt während der Bearbeitung beim NARIC. Lassen Sie vor der Einreichung eine beglaubigte Kopie anfertigen.
Unsere vereidigten Übersetzer können alle für Ihre Verfahren erforderlichen Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.