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CertiDocsDer praktische Ratgeber

Umschreibung einer ausländischen Geburtsurkunde in Belgien

Bei der Umschreibung geht es nicht nur darum, die Urkunde vorzulegen: Sie müssen feststellen, ob die zuständige Gemeinde oder konsularische Vertretung sie so akzeptieren kann, ob sie apostilliert oder legalisiert werden muss und in welcher Sprache eine vereidigte Übersetzung sinnvoll ist.

Das Verfahren verstehen

Wozu dient die Umschreibung?

Sie ermöglicht die Eintragung der ausländischen Urkunde in die zuständigen belgischen Register. Das kann spätere Schritte in Belgien erleichtern, setzt aber eine Urkunde voraus, die von der belgischen Behörde tatsächlich verwendet werden kann.

Muss die Urkunde apostilliert werden?

Nicht immer: Das hängt vom Ursprungsland und vom anwendbaren Beglaubigungsweg ab. Prüfen Sie vor der Beauftragung einer Übersetzung, ob die Urkunde zunächst apostilliert oder legalisiert werden muss.

Wann ist eine vereidigte Übersetzung nötig?

Wenn eine Gemeinde oder konsularische Vertretung die Urkunde oder ihre relevanten Angaben nicht unmittelbar verwenden kann. Eine vereidigte Übersetzung kann auch die relevanten Angaben der Apostille oder Legalisation umfassen müssen.

Vorzubereitende Dokumente

  • Vollständige und lesbare Kopie der ausländischen Geburtsurkunde
  • Apostille oder Legalisation, wenn das Ursprungsland dies verlangt
  • Vereidigte Übersetzung, wenn die Urkunde nicht unmittelbar verwendbar ist
  • Prüfung der zuständigen Gemeinde oder Vertretung

Schritte

  1. Die zuständige Behörde prüfen

    Bestimmen Sie die Gemeinde oder konsularische Vertretung, bei der die Akte eingereicht wird.

  2. Die vollständige Urkunde beschaffen

    Gehen Sie von einer vollständigen, lesbaren und möglichst aktuellen Abschrift der Urkunde aus.

  3. Falls nötig beglaubigen

    Beschaffen Sie eine Apostille oder Legalisation, wenn dies für die ausländische Urkunde erforderlich ist.

  4. Zweckmäßig übersetzen

    Lassen Sie die Urkunde und gegebenenfalls die relevanten Angaben der Apostille oder Legalisation übersetzen.

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Häufig gestellte Fragen

+Ist die Umschreibung verpflichtend?
Nicht immer. Sie wird je nach späterem Schritt, den Sie in Belgien vornehmen möchten, nützlich oder erforderlich.
+Muss auch die Apostille übersetzt werden?
Oft müssen zumindest die relevanten Angaben übersetzt werden, damit die Behörde die Authentifizierung des Dokuments verstehen kann.
+Reicht eine gekürzte Abschrift aus?
In der Praxis sollten Sie besser von einer vollständigen und lesbaren Abschrift der Urkunde ausgehen.
+Funktioniert dieselbe Übersetzung für jede Gemeinde?
Nicht unbedingt. Die zweckmäßige Sprache hängt von der Behörde ab, die die Akte bearbeitet.
+Sollte zuerst apostilliert und dann übersetzt werden?
Ja. In einer sauberen Aktenlogik kommt die etwaige Beglaubigung des ausländischen Dokuments vor der zweckmäßigen Übersetzung.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.