
CertiDocsDer praktische Ratgeber
Umschreibung einer ausländischen Geburtsurkunde in Belgien
Bei der Umschreibung geht es nicht nur darum, die Urkunde vorzulegen: Sie müssen feststellen, ob die zuständige Gemeinde oder konsularische Vertretung sie so akzeptieren kann, ob sie apostilliert oder legalisiert werden muss und in welcher Sprache eine vereidigte Übersetzung sinnvoll ist.
Das Verfahren verstehenWozu dient die Umschreibung?
Sie ermöglicht die Eintragung der ausländischen Urkunde in die zuständigen belgischen Register. Das kann spätere Schritte in Belgien erleichtern, setzt aber eine Urkunde voraus, die von der belgischen Behörde tatsächlich verwendet werden kann.
Muss die Urkunde apostilliert werden?
Nicht immer: Das hängt vom Ursprungsland und vom anwendbaren Beglaubigungsweg ab. Prüfen Sie vor der Beauftragung einer Übersetzung, ob die Urkunde zunächst apostilliert oder legalisiert werden muss.
Wann ist eine vereidigte Übersetzung nötig?
Wenn eine Gemeinde oder konsularische Vertretung die Urkunde oder ihre relevanten Angaben nicht unmittelbar verwenden kann. Eine vereidigte Übersetzung kann auch die relevanten Angaben der Apostille oder Legalisation umfassen müssen.
Vorzubereitende Dokumente
- Vollständige und lesbare Kopie der ausländischen Geburtsurkunde
- Apostille oder Legalisation, wenn das Ursprungsland dies verlangt
- Vereidigte Übersetzung, wenn die Urkunde nicht unmittelbar verwendbar ist
- Prüfung der zuständigen Gemeinde oder Vertretung
Schritte
Die zuständige Behörde prüfen
Bestimmen Sie die Gemeinde oder konsularische Vertretung, bei der die Akte eingereicht wird.
Die vollständige Urkunde beschaffen
Gehen Sie von einer vollständigen, lesbaren und möglichst aktuellen Abschrift der Urkunde aus.
Falls nötig beglaubigen
Beschaffen Sie eine Apostille oder Legalisation, wenn dies für die ausländische Urkunde erforderlich ist.
Zweckmäßig übersetzen
Lassen Sie die Urkunde und gegebenenfalls die relevanten Angaben der Apostille oder Legalisation übersetzen.
Gut zu wissen
Für Ihren Antrag
Betreffende Dokumente
Häufige Übersetzungen
Budget
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Häufig gestellte Fragen
+−Ist die Umschreibung verpflichtend?
+−Muss auch die Apostille übersetzt werden?
+−Reicht eine gekürzte Abschrift aus?
+−Funktioniert dieselbe Übersetzung für jede Gemeinde?
+−Sollte zuerst apostilliert und dann übersetzt werden?
Amtliche Quelle
Verwendete amtliche Quellen
Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.
Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.