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Ausländisches Urteil: Anerkennung oder Exequatur in Belgien

Anerkennung und Zwangsvollstreckung einer ausländischen Entscheidung sind verschiedene Fragen. Das Regime hängt von Staat, Rechtsgebiet und Regelwerk ab; eine Vollübersetzung ist nicht automatisch nötig.

Das Verfahren verstehen

Was ist das Exequatur?

Das Exequatur betrifft die Vollstreckbarerklärung, soweit sie noch erforderlich ist. Es ist von der Anerkennung zu unterscheiden: Artikel 22 des belgischen IPR-Gesetzbuchs ermöglicht grundsätzlich die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ohne Vollstreckbarerklärungsverfahren. Zwangsvollstreckung, Personenstandsänderung und bloße Berufung verfolgen unterschiedliche Ziele.

Wann ist das Exequatur nicht erforderlich?

Das anwendbare Regelwerk hängt vom Rechtsgebiet ab. Brüssel I bis erfasst viele Zivil- und Handelssachen in der EU. Brüssel IIb gilt für Scheidung, Trennung, Eheaufhebung und elterliche Verantwortung, schließt Unterhaltspflichten aber aus; diese regelt unter anderem Verordnung 4/2009. Außerhalb der EU sind belgisches Recht oder Übereinkommen zu prüfen.

Vorzubereitende Dokumente

  • Originales ausländisches Urteil
  • EU-Bescheinigung oder Übersetzung verlangter Teile je nach Regelwerk
  • Authentifizierung geprüft statt Apostille unterstellt
  • Nachweis der Zustellung an den Beklagten
  • Bescheinigung der Nichtberufung (oder Rechtskraft)
  • Gericht, Verfahren und Vertretung bestätigt

Schritte

  1. Prüfen, ob das Exequatur erforderlich ist

    Bestimmen Sie zuerst das Ziel: Anerkennung, Personenstandsverwendung oder Zwangsvollstreckung. Prüfen Sie dann Staat, Rechtsgebiet und anwendbare Verordnung, Übereinkommen oder belgisches Recht.

  2. Übersetzungsumfang bestimmen

    Prüfen Sie, ob die vorgesehene Bescheinigung genügt und welche Teile die Behörde lesen muss. Nach Brüssel IIb kann eine Übersetzung verlangt werden, wenn die Behörde ohne sie nicht fortfahren kann; daraus folgt keine allgemeine Vollübersetzungspflicht.

  3. Die Gerichtsakte zusammenstellen

    Stellen Sie Entscheidung, gegebenenfalls Authentizitäts- und Rechtskraftnachweise, die vorgesehene Bescheinigung und verlangte Übersetzungen zusammen. Klären Sie Antragsform und Vertretung beim Gericht oder mit Rechtsberatung.

  4. Das Exequatur-Urteil erhalten

    Das Gericht erster Instanz prüft die Akte und stellt fest, ob das ausländische Urteil die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt (nicht gegen die belgische öffentliche Ordnung verstoßend, Verteidigungsrechte gewahrt, kein Betrug). Das Exequatur-Urteil macht die ausländische Entscheidung in Belgien vollstreckbar.

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Häufig gestellte Fragen

+Was genau ist das Exequatur?
Es ist die Vollstreckbarerklärung, soweit sie noch erforderlich ist. Anerkennung ist davon getrennt und kann ohne dieses Verfahren erfolgen; eine Personenstandsänderung ist keine Pfändung oder andere Zwangsvollstreckung.
+Benötigt ein EU-Scheidungsurteil ein Exequatur?
Nein, seit der Brüssel-II-ter-Verordnung (2019/1111) werden Scheidungsurteile aus einem EU-Mitgliedstaat direkt in Belgien anerkannt, ohne Exequatur. Es genügt, das Urteil und die von der Verordnung vorgesehene Bescheinigung dem belgischen Standesbeamten vorzulegen.
+Muss das ausländische Urteil apostilliert werden?
Nicht automatisch. EU-Verordnung, Übereinkommen oder anwendbares belgisches Recht bestimmen den Authentizitätsnachweis. Prüfen Sie das Regelwerk vor Apostille oder Legalisation.
+Ist ein Anwalt für das Exequatur Pflicht?
Zuständiges Gericht, Antragsform und Vertretungsregeln hängen von Regelwerk und Ziel ab. Klären Sie dies für den konkreten Fall, statt einen allgemeinen Antrag zu unterstellen.
+Muss das gesamte Urteil übersetzt werden?
Nicht als allgemeine Regel. Nach Brüssel IIb kann die Behörde eine Übersetzung verlangen, wenn sie ohne sie nicht fortfahren kann. Bestimmen Sie zuerst Bescheinigung und notwendige Passagen.
+Wie lange dauert das Exequaturverfahren?
Es gibt keine einheitliche Frist für alle Staaten, Rechtsgebiete und Gerichte. Eine Schätzung ist erst nach Bestimmung des Regelwerks und tatsächlichen Verfahrens sinnvoll.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.