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Apostille oder Beglaubigung: was Sie brauchen
Apostille oder Legalisation? Verstehen Sie das richtige Beglaubigungsverfahren für Ihre ausländischen Dokumente in Belgien und in welcher Reihenfolge Apostille und beglaubigte Übersetzung durchzuführen sind.
Das Verfahren verstehenWas ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?
Apostille und Legalisation sind zwei Beglaubigungsverfahren für offizielle Dokumente, die im Ausland verwendet werden sollen. Die Apostille (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) ist eine vereinfachte Form: Ein einziger Stempel genügt, damit das Dokument in allen Unterzeichnerstaaten (125 Länder einschließlich Belgien) anerkannt wird. Die Legalisation ist das klassische Verfahren für Nicht-Unterzeichnerstaaten: Sie umfasst eine Kette von Stempeln (Gemeinde, FÖD Auswärtige Angelegenheiten, Botschaft des Ziellandes). In Belgien wird die Apostille auf belgischen Dokumenten vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten ausgestellt.
Die richtige Reihenfolge: zuerst Apostille, dann Übersetzung
Ein häufiger Fehler ist, ein Dokument übersetzen zu lassen, bevor es apostilliert wurde. Die richtige Reihenfolge lautet: das Originaldokument im Herkunftsland besorgen, es in diesem Land apostillieren (oder legalisieren) lassen, und es dann von einem vereidigten Übersetzer in Belgien übersetzen lassen. Der vereidigte Übersetzer übersetzt dann das vollständige Dokument einschließlich der Apostille. Wird die Reihenfolge vertauscht, deckt die Apostille die Übersetzung nicht ab, und die belgische Verwaltung kann das Dokument ablehnen.
Vorzubereitende Dokumente
- Originaldokument zur Apostille oder Legalisation
- Länderprüfung: Haager Unterzeichnerstaat oder nicht
- Apostille erhalten VOR Übersetzung
- Beglaubigte Übersetzung von Dokument + Apostille
- Kopie des Ausweisdokuments
Schritte
Prüfen, ob das Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat
Überprüfen Sie die offizielle Liste der 125 Unterzeichnerstaaten auf der HCCH-Website. Wenn Ihr Land aufgeführt ist, genügt eine Apostille. Andernfalls müssen Sie die vollständige konsularische Legalisation durchlaufen.
Apostille oder Legalisation im Herkunftsland einholen
Die Apostille wird von der zuständigen Behörde des Landes ausgestellt, das das Dokument ausgestellt hat (Außenministerium, Gericht usw.). Die konsularische Legalisation umfasst den Gang über das Außenministerium des Landes und dann über die belgische Botschaft oder das Konsulat.
Von einem belgischen vereidigten Übersetzer übersetzen lassen
Sobald die Apostille oder Legalisation angebracht ist, übergeben Sie das vollständige Dokument (einschließlich der Apostille) einem beim FÖD Justiz registrierten vereidigten Übersetzer. Die Übersetzung deckt das gesamte Dokument und seine Beglaubigungsstempel ab.
Das Dokument im Verwaltungsverfahren verwenden
Ihr apostilliertes (oder legalisiertes) und übersetztes Dokument ist nun bei belgischen Verwaltungen zulässig: Gemeinde, Gericht, Ausländeramt, Notar oder jede andere Institution.
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Häufig gestellte Fragen
+−Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?
+−Wer stellt die Apostille in Belgien aus?
+−Soll man vor oder nach der Übersetzung apostillieren?
+−Mein Land hat das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet, was tun?
+−Wie lange ist eine Apostille gültig?
+−Brauchen Dokumente aus der Europäischen Union eine Apostille?
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