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Zwei Erwachsene und ein Kind gehen durch eine Straße mit Backsteinhäusern.

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Familienzusammenführung mit einem Belgier

Um einem Belgier in Belgien nachzureisen, müssen Sie zuerst das richtige Verfahren bestimmen und dann eine Akte mit Nachweis der Familienbindung, amtlichen Urkunden und gegebenenfalls vereidigten Übersetzungen zusammenstellen. Das Einreichungsdatum ist wichtig: Die Regeln wurden für Anträge ab dem 18. August 2025 geändert.

Das Verfahren verstehen

Welches Verfahren sollten Sie zuerst prüfen?

Ausgangspunkt ist nicht die Übersetzung, sondern die Rechtsgrundlage der Akte. Die Familienzusammenführung mit einem Belgier wird nicht wie die Zusammenführung mit einem EU-/EWR-Bürger behandelt. Die geltend gemachte Beziehung, die Situation des Zusammenführenden und das Einreichungsdatum bestimmen die erforderlichen Unterlagen und die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen werden fast immer verlangt?

Fast immer werden ein Identitätsnachweis, eine amtliche Urkunde zum Nachweis der Familienbindung und je nach Fall Unterlagen zu Aufenthalt, Einkommen, Wohnraum oder Versicherung des Zusammenführenden verlangt. Stammen die Urkunden aus dem Ausland, prüfen Sie zuerst die erforderliche Beglaubigung und danach die vereidigte Übersetzung in die für das Verfahren erforderliche Sprache.

Wo wird die Akte eingereicht?

Der klassische Weg führt über einen im Ausland gestellten Antrag auf ein Visum D bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bestimmte in Belgien eingereichte Anträge folgen einem besonderen Verfahren, das im Einzelfall mit dem Ausländeramt und der zuständigen Gemeinde zu prüfen ist.

Vorzubereitende Dokumente

  • Gültiger Reisepass oder Identitätsnachweis des Antragstellers
  • Amtliche Urkunde zum Nachweis von Ehe, Partnerschaft oder Abstammung
  • Unterlagen zur geltend gemachten Kategorie und zur Situation des belgischen Zusammenführenden
  • Apostille oder Legalisation, wenn das Ursprungsland dies verlangt
  • Vereidigte Übersetzung von Unterlagen, die von der zuständigen Behörde nicht unmittelbar verwendet werden können

Schritte

  1. Die Kategorie bestimmen

    Prüfen Sie zuerst die geltend gemachte Familienkategorie und das Einreichungsdatum des Antrags.

  2. Die Urkunden zusammenstellen

    Stellen Sie die Personenstandsurkunden und die Unterlagen zur Situation des belgischen Zusammenführenden zusammen.

  3. Beglaubigen und dann übersetzen

    Beschaffen Sie zunächst die erforderliche Apostille oder Legalisation und lassen Sie danach die relevanten Unterlagen vereidigt übersetzen.

  4. Bei der richtigen Stelle einreichen

    Reichen Sie die vollständige Akte bei der für Ihre Situation tatsächlich zuständigen Stelle ein.

Gut zu wissen

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Häufig gestellte Fragen

+Kann die Akte immer von Belgien aus eingereicht werden?
Nein. Der Standardweg ist ein im Ausland beantragtes Visum D. In Belgien eingereichte Anträge gibt es, sie hängen jedoch von einer bestimmten Situation ab und müssen im Einzelfall geprüft werden.
+Welche Urkunden müssen in der Regel übersetzt werden?
Personenstandsurkunden, Urteile oder Bescheinigungen, die von der zuständigen Behörde nicht unmittelbar verwendet werden können, müssen in der Praxis meist von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
+Was ist, wenn ich keine amtliche Urkunde habe?
Die Behörde geht zunächst von der amtlichen Urkunde aus. Ist ihre Beschaffung unmöglich oder nicht zumutbar, können je nach Fall andere Beweise geprüft werden.
+Gelten die Regeln vom 18. August 2025 für meine Akte?
Sie gelten für Anträge, die ab diesem Datum eingereicht wurden. Liegt Ihr Fall in diesem Zeitraum, prüfen Sie vor der Einreichung die anwendbaren Übergangsregeln.
+Ersetzt die Apostille die Übersetzung?
Nein. Apostille oder Legalisation authentifizieren das Dokument; sie ersetzen keine vereidigte Übersetzung, wenn die Behörde eine verständliche Fassung braucht.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.