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Familienzusammenführung mit einem Belgier
Um einem Belgier in Belgien nachzureisen, müssen Sie zuerst das richtige Verfahren bestimmen und dann eine Akte mit Nachweis der Familienbindung, amtlichen Urkunden und gegebenenfalls vereidigten Übersetzungen zusammenstellen. Das Einreichungsdatum ist wichtig: Die Regeln wurden für Anträge ab dem 18. August 2025 geändert.
Das Verfahren verstehenWelches Verfahren sollten Sie zuerst prüfen?
Ausgangspunkt ist nicht die Übersetzung, sondern die Rechtsgrundlage der Akte. Die Familienzusammenführung mit einem Belgier wird nicht wie die Zusammenführung mit einem EU-/EWR-Bürger behandelt. Die geltend gemachte Beziehung, die Situation des Zusammenführenden und das Einreichungsdatum bestimmen die erforderlichen Unterlagen und die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen werden fast immer verlangt?
Fast immer werden ein Identitätsnachweis, eine amtliche Urkunde zum Nachweis der Familienbindung und je nach Fall Unterlagen zu Aufenthalt, Einkommen, Wohnraum oder Versicherung des Zusammenführenden verlangt. Stammen die Urkunden aus dem Ausland, prüfen Sie zuerst die erforderliche Beglaubigung und danach die vereidigte Übersetzung in die für das Verfahren erforderliche Sprache.
Wo wird die Akte eingereicht?
Der klassische Weg führt über einen im Ausland gestellten Antrag auf ein Visum D bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bestimmte in Belgien eingereichte Anträge folgen einem besonderen Verfahren, das im Einzelfall mit dem Ausländeramt und der zuständigen Gemeinde zu prüfen ist.
Vorzubereitende Dokumente
- Gültiger Reisepass oder Identitätsnachweis des Antragstellers
- Amtliche Urkunde zum Nachweis von Ehe, Partnerschaft oder Abstammung
- Unterlagen zur geltend gemachten Kategorie und zur Situation des belgischen Zusammenführenden
- Apostille oder Legalisation, wenn das Ursprungsland dies verlangt
- Vereidigte Übersetzung von Unterlagen, die von der zuständigen Behörde nicht unmittelbar verwendet werden können
Schritte
Die Kategorie bestimmen
Prüfen Sie zuerst die geltend gemachte Familienkategorie und das Einreichungsdatum des Antrags.
Die Urkunden zusammenstellen
Stellen Sie die Personenstandsurkunden und die Unterlagen zur Situation des belgischen Zusammenführenden zusammen.
Beglaubigen und dann übersetzen
Beschaffen Sie zunächst die erforderliche Apostille oder Legalisation und lassen Sie danach die relevanten Unterlagen vereidigt übersetzen.
Bei der richtigen Stelle einreichen
Reichen Sie die vollständige Akte bei der für Ihre Situation tatsächlich zuständigen Stelle ein.
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Häufig gestellte Fragen
+−Kann die Akte immer von Belgien aus eingereicht werden?
+−Welche Urkunden müssen in der Regel übersetzt werden?
+−Was ist, wenn ich keine amtliche Urkunde habe?
+−Gelten die Regeln vom 18. August 2025 für meine Akte?
+−Ersetzt die Apostille die Übersetzung?
Amtliche Quelle
Verwendete amtliche Quellen
Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.
Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.