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CertiDocsDer praktische Ratgeber

Visum D Familienzusammenführung

Ein Antrag auf ein Visum D wird grundsätzlich persönlich bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder beim zugelassenen privaten Dienstleister eingereicht. Eine von Anfang an vollständige Akte vermeidet unnötige Verzögerungen, und jede Änderung der Situation nach der Einreichung muss gemeldet werden.

Das Verfahren verstehen

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Grundsätzlich stellt der Antragsteller den Antrag persönlich im Aufenthaltsland bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder beim zugelassenen privaten Zentrum. Die Akte ist also kein bloßer E-Mail-Austausch, der von Belgien aus versandt wird.

Wann sollte übersetzt werden?

Erst nachdem Sie die zuständige Vertretung und die tatsächliche Liste der Unterlagen geprüft haben. Zu frühes Übersetzen kann dazu führen, dass Sie unnötige Unterlagen oder in der falschen Verfahrenssprache übersetzen lassen.

Was passiert nach der Einreichung?

Befolgen Sie die Anweisungen der Vertretung und melden Sie jede Änderung nach der Einreichung. Eine zunächst korrekte Akte kann unvollständig werden, wenn sich die familiäre oder administrative Situation ändert und dies nicht mitgeteilt wird.

Vorzubereitende Dokumente

  • Gültiger Reisepass und Formular der zuständigen Vertretung
  • Urkunden und Nachweise passend zur Kategorie der Familienzusammenführung
  • Apostille oder Legalisation ausländischer Unterlagen, soweit erforderlich
  • Vereidigte Übersetzung der Unterlagen, die die Vertretung oder das Ausländeramt benötigt

Schritte

  1. Die zuständige Vertretung bestimmen

    Prüfen Sie, welche diplomatische Vertretung oder welcher zugelassene Dienstleister Ihren Antrag bearbeitet.

  2. Die Unterlagen sammeln

    Bereiten Sie die für Ihre Kategorie der Familienzusammenführung verlangten Urkunden und Nachweise vor.

  3. Beglaubigen und übersetzen

    Kümmern Sie sich zuerst um die erforderliche Beglaubigung und anschließend um die für die Einreichung nützlichen vereidigten Übersetzungen.

  4. Einreichen und nachverfolgen

    Reichen Sie die vollständige Akte persönlich ein und achten Sie auf Nachfragen oder mitzuteilende Änderungen.

Gut zu wissen

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Häufig gestellte Fragen

+Muss der Antrag persönlich eingereicht werden?
Grundsätzlich ja. Das Ausländeramt weist darauf hin, dass der Antrag persönlich bei der zuständigen Vertretung oder dem zugelassenen Dienstleister eingereicht wird.
+Kann ein Visum D von Belgien aus beantragt werden?
Der normale Einreichungsweg liegt im Aufenthaltsland. Ist Ihre Situation atypisch, prüfen Sie das Sonderverfahren, bevor Sie die Akte vorbereiten.
+Kann alles online erledigt werden?
Nein. Manche Schritte können aus der Ferne vorbereitet werden, aber die Einreichung selbst folgt den Regeln der zuständigen Vertretung.
+Wann sollte ich die Übersetzungen bestellen?
Nachdem Sie die zuständige Vertretung und die tatsächliche Liste der Unterlagen bestätigt haben, um unnötige Übersetzungen zu vermeiden.
+Welche Änderungen sollten nach der Einreichung gemeldet werden?
Relevante Änderungen der familiären Situation, der Adresse oder des Status, die die Akte beeinflussen können, sollten nach dem anwendbaren Verfahren gemeldet werden.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.