
CertiDocsDer praktische Ratgeber
Strafregister für eine belgische Botschaft
Unterscheiden Sie die Ausstellung eines belgischen Auszugs von der Vorlage für ein Visum. Prüfen Sie Zuständigkeit und Verfahrensliste.
Das Verfahren verstehenStellt die Botschaft belgische Strafregisterauszüge aus?
Link zu diesem AbschnittEinen Auszug für ein Visum vorzulegen und einen belgischen Auszug anzufordern sind unterschiedliche Verfahren. Die belgische Botschaft im Vereinigten Königreich stellt diese Auszüge nach eigener Auskunft nicht aus und verweist an den FÖD Justiz. Sind Sie in einer belgischen Gemeinde gemeldet, beantragen Sie dort den belgischen Auszug. Ohne fortbestehende Anmeldung oder bei amtlicher Streichung ist das Zentrale Strafregister zuständig. Für Aufenthaltszeiten im Ausland wenden Sie sich an die Behörden des betreffenden Landes.
Studienbeispiel: Welcher Auszug und welche Sprache?
Link zu diesem AbschnittVisumbeispiel: Beim Erstantrag eines Nicht-EU-Staatsangehörigen für ein anerkanntes Vollzeit-Hochschulstudium oder dessen Vorbereitungsjahr verlangt das Ausländeramt von Personen über 18 Jahren einen weniger als sechs Monate alten Auszug oder gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland oder letzten Wohnsitzland. Französisch, Niederländisch, Deutsch und Englisch sind akzeptiert; andere Sprachen erfordern eine beglaubigte Übersetzung. Die Regel gilt für dieses Studienverfahren, nicht für sämtliche Botschaftsunterlagen.
Visum D nach kombinierter Erlaubnis: Welcher Schritt?
Link zu diesem AbschnittNach der Genehmigung beantragt ein Arbeitnehmer mit angegebener Auslandsadresse das Visum D bei der für seinen Wohnort zuständigen belgischen Vertretung. Das Ausländeramt nennt einen gültigen Pass und den Bewilligungsbescheid, Anlage 46 oder 47, der mit dem übermittelten Bescheid übereinstimmt. Dieser Schritt folgt der Erlaubnisprüfung: Bereiten Sie den verlangten Auszug für den Arbeitgeberantrag bereits vor dem Visumtermin vor.
Vorbereitungshinweise von CertiDocs
Welchen Auszug für Ihr Konsularverfahren vorbereiten?
Link zu diesem AbschnittAnpassbare Nachricht: „Mein Verfahren betrifft [Visumkategorie oder Antrag auf belgischen Auszug]. Ich bin in [Gemeinde/Land] gemeldet. Der Auszug stammt von [Behörde], vom [Datum], auf [Sprache]. Bitte bestätigen Sie Dokument, Übersetzungen und Formalitäten vor der Abgabe.“
| Ihre Situation | Was zu prüfen ist | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Belgischen Auszug erhalten | Meldung in einer belgischen Gemeinde | Prüfen Sie beim FÖD Justiz die zuständige Stelle vor einem Botschaftstermin. |
| Studienantrag einreichen | Studienkategorie und Liste der Vertretung | Vergleichen Sie den Auszug vor der Übersetzungsbestellung mit Ihrer Antragsliste. |
| Visum nach Genehmigung der kombinierten Erlaubnis | Anlage 46 oder 47 und erhaltene Vorgaben | Legen Sie den Bescheid vor und fragen Sie nach, falls die Vertretung einen neuen Auszug verlangt. |
Vorzubereitende Dokumente
- Auszugsausstellung oder Visumkategorie bestimmt
- Ausstellende Behörde, Identität und Ausstellungsdatum geprüft
- Sprache, beglaubigte Übersetzung und mögliche Befreiung geklärt
- Vollständige Kopie und Empfängervorgaben der Angebotsanfrage beigefügt
Schritte
Verfahren bestimmen
Auszugsausstellung oder Visumkategorie bestimmt
Auszug prüfen
Ausstellende Behörde, Identität und Ausstellungsdatum geprüft
Formalitäten klären
Sprache, beglaubigte Übersetzung und mögliche Befreiung geklärt
Übersetzung vorbereiten
Vollständige Kopie und Empfängervorgaben der Angebotsanfrage beigefügt
Gut zu wissen
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Häufig gestellte Fragen
+−Wo beantrage ich aus dem Ausland meinen belgischen Auszug?
+−Ist ein Auszug unter sechs Monaten immer vorgeschrieben?
+−Was nach Genehmigung der kombinierten Erlaubnis vorlegen?
+−Darf ich Stempel oder eine Seite des Auszugs weglassen?
Amtliche Quelle
Verwendete amtliche Quellen
Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.
Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.