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CertiDocsDer praktische Ratgeber

Strafregister für eine belgische Botschaft

Unterscheiden Sie die Ausstellung eines belgischen Auszugs von der Vorlage für ein Visum. Prüfen Sie Zuständigkeit und Verfahrensliste.

Das Verfahren verstehen

Stellt die Botschaft belgische Strafregisterauszüge aus?

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Einen Auszug für ein Visum vorzulegen und einen belgischen Auszug anzufordern sind unterschiedliche Verfahren. Die belgische Botschaft im Vereinigten Königreich stellt diese Auszüge nach eigener Auskunft nicht aus und verweist an den FÖD Justiz. Sind Sie in einer belgischen Gemeinde gemeldet, beantragen Sie dort den belgischen Auszug. Ohne fortbestehende Anmeldung oder bei amtlicher Streichung ist das Zentrale Strafregister zuständig. Für Aufenthaltszeiten im Ausland wenden Sie sich an die Behörden des betreffenden Landes.

Studienbeispiel: Welcher Auszug und welche Sprache?

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Visumbeispiel: Beim Erstantrag eines Nicht-EU-Staatsangehörigen für ein anerkanntes Vollzeit-Hochschulstudium oder dessen Vorbereitungsjahr verlangt das Ausländeramt von Personen über 18 Jahren einen weniger als sechs Monate alten Auszug oder gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland oder letzten Wohnsitzland. Französisch, Niederländisch, Deutsch und Englisch sind akzeptiert; andere Sprachen erfordern eine beglaubigte Übersetzung. Die Regel gilt für dieses Studienverfahren, nicht für sämtliche Botschaftsunterlagen.

Visum D nach kombinierter Erlaubnis: Welcher Schritt?

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Nach der Genehmigung beantragt ein Arbeitnehmer mit angegebener Auslandsadresse das Visum D bei der für seinen Wohnort zuständigen belgischen Vertretung. Das Ausländeramt nennt einen gültigen Pass und den Bewilligungsbescheid, Anlage 46 oder 47, der mit dem übermittelten Bescheid übereinstimmt. Dieser Schritt folgt der Erlaubnisprüfung: Bereiten Sie den verlangten Auszug für den Arbeitgeberantrag bereits vor dem Visumtermin vor.

Vorbereitungshinweise von CertiDocs

Welchen Auszug für Ihr Konsularverfahren vorbereiten?

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Anpassbare Nachricht: „Mein Verfahren betrifft [Visumkategorie oder Antrag auf belgischen Auszug]. Ich bin in [Gemeinde/Land] gemeldet. Der Auszug stammt von [Behörde], vom [Datum], auf [Sprache]. Bitte bestätigen Sie Dokument, Übersetzungen und Formalitäten vor der Abgabe.“

Welchen Auszug für Ihr Konsularverfahren vorbereiten?
Ihre SituationWas zu prüfen istNächster Schritt
Belgischen Auszug erhaltenMeldung in einer belgischen GemeindePrüfen Sie beim FÖD Justiz die zuständige Stelle vor einem Botschaftstermin.
Studienantrag einreichenStudienkategorie und Liste der VertretungVergleichen Sie den Auszug vor der Übersetzungsbestellung mit Ihrer Antragsliste.
Visum nach Genehmigung der kombinierten ErlaubnisAnlage 46 oder 47 und erhaltene VorgabenLegen Sie den Bescheid vor und fragen Sie nach, falls die Vertretung einen neuen Auszug verlangt.

Vorzubereitende Dokumente

  • Auszugsausstellung oder Visumkategorie bestimmt
  • Ausstellende Behörde, Identität und Ausstellungsdatum geprüft
  • Sprache, beglaubigte Übersetzung und mögliche Befreiung geklärt
  • Vollständige Kopie und Empfängervorgaben der Angebotsanfrage beigefügt

Schritte

  1. Verfahren bestimmen

    Auszugsausstellung oder Visumkategorie bestimmt

  2. Auszug prüfen

    Ausstellende Behörde, Identität und Ausstellungsdatum geprüft

  3. Formalitäten klären

    Sprache, beglaubigte Übersetzung und mögliche Befreiung geklärt

  4. Übersetzung vorbereiten

    Vollständige Kopie und Empfängervorgaben der Angebotsanfrage beigefügt

Gut zu wissen

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Weitere Schritte zur Vorbereitung. Aufenthalt, Visa und Familienzusammenführung.

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Häufig gestellte Fragen

+Wo beantrage ich aus dem Ausland meinen belgischen Auszug?
Einen Auszug für ein Visum vorzulegen und einen belgischen Auszug anzufordern sind unterschiedliche Verfahren. Die belgische Botschaft im Vereinigten Königreich stellt diese Auszüge nach eigener Auskunft nicht aus und verweist an den FÖD Justiz. Sind Sie in einer belgischen Gemeinde gemeldet, beantragen Sie dort den belgischen Auszug. Ohne fortbestehende Anmeldung oder bei amtlicher Streichung ist das Zentrale Strafregister zuständig. Für Aufenthaltszeiten im Ausland wenden Sie sich an die Behörden des betreffenden Landes.
+Ist ein Auszug unter sechs Monaten immer vorgeschrieben?
Visumbeispiel: Beim Erstantrag eines Nicht-EU-Staatsangehörigen für ein anerkanntes Vollzeit-Hochschulstudium oder dessen Vorbereitungsjahr verlangt das Ausländeramt von Personen über 18 Jahren einen weniger als sechs Monate alten Auszug oder gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland oder letzten Wohnsitzland. Französisch, Niederländisch, Deutsch und Englisch sind akzeptiert; andere Sprachen erfordern eine beglaubigte Übersetzung. Die Regel gilt für dieses Studienverfahren, nicht für sämtliche Botschaftsunterlagen.
+Was nach Genehmigung der kombinierten Erlaubnis vorlegen?
Nach der Genehmigung beantragt ein Arbeitnehmer mit angegebener Auslandsadresse das Visum D bei der für seinen Wohnort zuständigen belgischen Vertretung. Das Ausländeramt nennt einen gültigen Pass und den Bewilligungsbescheid, Anlage 46 oder 47, der mit dem übermittelten Bescheid übereinstimmt. Dieser Schritt folgt der Erlaubnisprüfung: Bereiten Sie den verlangten Auszug für den Arbeitgeberantrag bereits vor dem Visumtermin vor.
+Darf ich Stempel oder eine Seite des Auszugs weglassen?
Senden Sie für das CertiDocs-Angebot den vollständigen Auszug, Rückseiten, Stempel und Anlagen sowie die schriftliche Anforderung und den geplanten Abgabetermin. Eine Übersetzung bewahrt Datum und Inhalt: Sie macht einen alten Auszug nicht aktueller und berichtigt keine Fehler der ausstellenden Behörde.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.