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Eine Person mit Rucksack nähert sich einem Gebäude aus Backstein und Glas.

CertiDocsDer praktische Ratgeber

Strafregister für ein Studentenvisum in Belgien

Ausstellungsland, Alter des Auszugs und akzeptierte Sprachen: Prüfen Sie die Visum-D-Vorgaben für ein anerkanntes Hochschulstudium vor der Übersetzung.

Das Verfahren verstehen

Studierendenvisum: Welcher Auszug, welches Land und welches Datum?

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Beim ersten Visum-D-Antrag eines Nicht-EU-Staatsangehörigen für ein anerkanntes Vollzeit-Hochschulstudium oder dessen Vorbereitungsjahr verlangt das Ausländeramt von Personen über 18 Jahren einen weniger als sechs Monate alten Strafregisterauszug oder gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland oder letzten Wohnsitzland. Diese Frist gilt nicht für sämtliche belgischen Verfahren.

Muss ein englischer Strafregisterauszug für dieses Visum übersetzt werden?

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Nach der veröffentlichten Sprachregel für dieses Verfahren benötigen französische, niederländische, deutsche oder englische Dokumente keine Übersetzung. Bei einer anderen Sprache ist eine vereidigte Übersetzung in eine dieser vier Sprachen erforderlich. Klären Sie den Umfang der Anlagen mit der zuständigen Auslandsvertretung.

Vorbereitungshinweise von CertiDocs

Strafregister für Studierende: Welche Angaben braucht ein Angebot?

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Stellen Sie den vollständigen Auszug, Ausstellungsdatum, Ausstellungsland, Dokumentensprache, Empfangsstelle und geplanten Einreichungstermin zusammen. Fügen Sie die erhaltenen Vorgaben zu Formalitäten bei. So lassen sich die benötigten Seiten kalkulieren und Dokumente erkennen, die vor der Übersetzung erneuert werden sollten.

  • Eine neue Übersetzung ändert das Ausstellungsdatum des Auszugs nicht. Prüfen Sie beide Daten getrennt.
  • Klären Sie bei einer verlangten Apostille oder Legalisation, ob Original, Kopie oder Übersetzung gemeint ist. Legen Sie die zu übersetzenden Anlagen bei.
  • Anpassbare Nachricht: „Mein Auszug wurde am [Datum] von [Behörde/Land] in [Sprache] ausgestellt. Die Einreichung ist für [Datum] geplant. Können Sie Fassung, Formalitäten und zu übersetzende Seiten bestätigen?“

Vorzubereitende Dokumente

  • Unterlagenliste der Auslandsvertretung für Ihre Studienkategorie
  • Ausstellungsland und Datum vor der Übersetzung geprüft
  • Sprache des Auszugs und Übersetzung nur bei Bedarf
  • Formalitäten für Original und Übersetzung geklärt

Schritte

  1. Verfahren bestimmen

    Unterlagenliste der Auslandsvertretung für Ihre Studienkategorie

  2. Auszug prüfen

    Ausstellungsland und Datum vor der Übersetzung geprüft

  3. Formalitäten klären

    Formalitäten für Original und Übersetzung geklärt

  4. Benötigte Unterlagen übersetzen

    Sprache des Auszugs und Übersetzung nur bei Bedarf

Gut zu wissen

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Häufig gestellte Fragen

+Welcher Auszug ist für das erste Studierendenvisum D nötig?
Beim ersten Visum-D-Antrag eines Nicht-EU-Staatsangehörigen für ein anerkanntes Vollzeit-Hochschulstudium oder dessen Vorbereitungsjahr verlangt das Ausländeramt von Personen über 18 Jahren einen weniger als sechs Monate alten Strafregisterauszug oder gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland oder letzten Wohnsitzland. Diese Frist gilt nicht für sämtliche belgischen Verfahren.
+Muss ein englischer Auszug übersetzt werden?
Nach der veröffentlichten Sprachregel für dieses Verfahren benötigen französische, niederländische, deutsche oder englische Dokumente keine Übersetzung. Bei einer anderen Sprache ist eine vereidigte Übersetzung in eine dieser vier Sprachen erforderlich. Klären Sie den Umfang der Anlagen mit der zuständigen Auslandsvertretung.
+Erneuert die Übersetzung die Gültigkeit des Auszugs?
Eine neue Übersetzung ändert das Ausstellungsdatum des Auszugs nicht. Prüfen Sie beide Daten getrennt.
+Muss immer vor der Übersetzung eine Apostille eingeholt werden?
Klären Sie bei einer verlangten Apostille oder Legalisation, ob Original, Kopie oder Übersetzung gemeint ist. Legen Sie die zu übersetzenden Anlagen bei.
+Was sende ich für ein Angebot?
Stellen Sie den vollständigen Auszug, Ausstellungsdatum, Ausstellungsland, Dokumentensprache, Empfangsstelle und geplanten Einreichungstermin zusammen. Fügen Sie die erhaltenen Vorgaben zu Formalitäten bei. So lassen sich die benötigten Seiten kalkulieren und Dokumente erkennen, die vor der Übersetzung erneuert werden sollten.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.