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CertiDocsDer praktische Ratgeber

Öffentliche EU-Dokumente: wann keine Apostille mehr nötig ist

Seit dem 16. Februar 2019 zirkulieren bestimmte in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte öffentliche Urkunden in einem anderen Mitgliedstaat ohne Apostille. Das ist nützlich, aber begrenzt: Die Regel betrifft bestimmte Dokumente und beseitigt nicht alle Fragen zu Übersetzung oder Annahme.

Das Verfahren verstehen

Welche Dokumente sind erfasst?

Die Verordnung erfasst eine Liste öffentlicher Urkunden, darunter bestimmte Personenstandsurkunden, Wohnsitzbescheinigungen, Nachweise über das Nichtvorliegen eines Strafregistereintrags und andere genau definierte Verwaltungsdokumente. Sie gilt also nicht für jedes amtliche Dokument nur deshalb, weil es aus einem EU-Land stammt.

Was schafft die Verordnung genau ab?

Sie schafft die Apostille zwischen Mitgliedstaaten für die erfassten Dokumente ab. Sie garantiert jedoch nicht, dass das Dokument für jeden denkbaren rechtlichen Zweck akzeptiert wird: Die empfangende Behörde behält ihren Spielraum in der Sache.

Und was ist mit der Übersetzung?

Die Verordnung beseitigt nicht jeden Übersetzungsbedarf. Mehrsprachige Formulare können helfen, aber je nach Dokument und empfangender Behörde kann eine Übersetzung weiterhin sinnvoll oder erforderlich sein.

Vorzubereitende Dokumente

  • Prüfen, ob das Dokument tatsächlich unter die EU-Verordnung fällt
  • Ausstellungs- und Bestimmungsmitgliedstaat innerhalb der EU bestätigen
  • Prüfen, ob für das Dokument ein mehrsprachiges Formular existiert
  • Bewerten, ob eine Übersetzung für die empfangende Behörde dennoch sinnvoll bleibt

Schritte

  1. Den Anwendungsbereich prüfen

    Stellen Sie sicher, dass Ihr Dokument und Ihre Situation tatsächlich unter die EU-Verordnung fallen.

  2. Die empfangende Behörde bestätigen

    Prüfen Sie, wie die empfangende Behörde diese Art von Dokument tatsächlich behandelt.

  3. Das mehrsprachige Formular suchen

    Wenn es für Ihr Dokument existiert, kann es eine gesonderte Übersetzung vermeiden.

  4. Entscheiden, ob eine Übersetzung dennoch sinnvoll bleibt

    Je nach Dokument und empfangender Behörde kann eine vereidigte Übersetzung weiterhin die sauberste Lösung sein.

Gut zu wissen

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Häufig gestellte Fragen

+Zirkulieren alle europäischen Dokumente ohne Apostille?
Nein. Nur die von der Verordnung erfassten Dokumente profitieren von dieser Vereinfachung.
+Bedeutet keine Apostille automatische Anerkennung?
Nein. Die empfangende Behörde kann den Wirkungsbereich des Dokuments weiterhin prüfen und die in der Verordnung vorgesehenen Kontrollen durchführen.
+Ersetzt das mehrsprachige Formular immer die Übersetzung?
Nicht immer, aber es verringert häufig den Bedarf an einer gesonderten Übersetzung.
+Gilt die Verordnung auch für Nicht-EU-Länder?
Nein. Sie regelt den Verkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
+Kann ich mich trotzdem für eine vereidigte Übersetzung entscheiden?
Ja. Wenn dies das Verständnis des Dokuments für die empfangende Behörde absichert, kann es weiterhin eine gute Wahl sein.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.