
CertiDocsDer praktische Ratgeber
Öffentliche EU-Dokumente: wann keine Apostille mehr nötig ist
Seit dem 16. Februar 2019 zirkulieren bestimmte in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte öffentliche Urkunden in einem anderen Mitgliedstaat ohne Apostille. Das ist nützlich, aber begrenzt: Die Regel betrifft bestimmte Dokumente und beseitigt nicht alle Fragen zu Übersetzung oder Annahme.
Das Verfahren verstehenWelche Dokumente sind erfasst?
Die Verordnung erfasst eine Liste öffentlicher Urkunden, darunter bestimmte Personenstandsurkunden, Wohnsitzbescheinigungen, Nachweise über das Nichtvorliegen eines Strafregistereintrags und andere genau definierte Verwaltungsdokumente. Sie gilt also nicht für jedes amtliche Dokument nur deshalb, weil es aus einem EU-Land stammt.
Was schafft die Verordnung genau ab?
Sie schafft die Apostille zwischen Mitgliedstaaten für die erfassten Dokumente ab. Sie garantiert jedoch nicht, dass das Dokument für jeden denkbaren rechtlichen Zweck akzeptiert wird: Die empfangende Behörde behält ihren Spielraum in der Sache.
Und was ist mit der Übersetzung?
Die Verordnung beseitigt nicht jeden Übersetzungsbedarf. Mehrsprachige Formulare können helfen, aber je nach Dokument und empfangender Behörde kann eine Übersetzung weiterhin sinnvoll oder erforderlich sein.
Vorzubereitende Dokumente
- Prüfen, ob das Dokument tatsächlich unter die EU-Verordnung fällt
- Ausstellungs- und Bestimmungsmitgliedstaat innerhalb der EU bestätigen
- Prüfen, ob für das Dokument ein mehrsprachiges Formular existiert
- Bewerten, ob eine Übersetzung für die empfangende Behörde dennoch sinnvoll bleibt
Schritte
Den Anwendungsbereich prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Dokument und Ihre Situation tatsächlich unter die EU-Verordnung fallen.
Die empfangende Behörde bestätigen
Prüfen Sie, wie die empfangende Behörde diese Art von Dokument tatsächlich behandelt.
Das mehrsprachige Formular suchen
Wenn es für Ihr Dokument existiert, kann es eine gesonderte Übersetzung vermeiden.
Entscheiden, ob eine Übersetzung dennoch sinnvoll bleibt
Je nach Dokument und empfangender Behörde kann eine vereidigte Übersetzung weiterhin die sauberste Lösung sein.
Gut zu wissen
Für Ihren Antrag
Betreffende Dokumente
Häufige Übersetzungen
Budget
Ihre Übersetzungsanfrage vorbereiten
Tragen Sie die Seitenzahl ein und fügen Sie Ihr Dokument anschließend im Anfrageformular hinzu.
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Häufig gestellte Fragen
+−Zirkulieren alle europäischen Dokumente ohne Apostille?
+−Bedeutet keine Apostille automatische Anerkennung?
+−Ersetzt das mehrsprachige Formular immer die Übersetzung?
+−Gilt die Verordnung auch für Nicht-EU-Länder?
+−Kann ich mich trotzdem für eine vereidigte Übersetzung entscheiden?
Amtliche Quelle
Verwendete amtliche Quellen
Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.
Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.