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Vollmacht für eine Erbschaft in Belgien
Eine Vollmacht kann beim Unterzeichnen, Vertreten oder Beschleunigen helfen. Sie ersetzt weder die Erbenstellung noch die Sterbeurkunde noch die Arbeit des Notars. Wenn Sie mehr von ihr verlangen, lässt sie Sie im schlechtesten Moment im Stich.
Das Verfahren verstehenWofür dient eine Vollmacht wirklich?
Sie dient zum Unterschreiben aus der Ferne, zur Vertretung eines Erben und dazu, die Akte in Bewegung zu halten, wenn nicht alle am selben Ort sind. Sie ersetzt den Rest der Erbfolge nicht.
Warum sind Beglaubigung und Übersetzung so wichtig?
Weil ein belgischer Notar einen Text rechtlich lesbar und verwertbar vor sich haben muss. Kommt die Vollmacht aus dem Ausland, will die Behörde wissen, woher sie stammt, wer sie unterzeichnet hat und ob sie noch brauchbar ist.
Was liest der Notar zusammen mit der Vollmacht?
Die Rolle der vertretenen Person, der Nachweis des Todes, die Familienbeziehungen, manchmal das Testament und manchmal weitere Entscheidungen oder Titelunterlagen. Die Vollmacht ist nur ein Glied dieser Kette.
Vorzubereitende Dokumente
- Vollmacht oder Mandat mit vollkommen stimmigen Identitätsangaben
- Sterbeurkunde und Familienurkunden, die die Erbfolge belegen
- Apostille oder Legalisation, wenn die Vollmacht aus dem Ausland kommt und dies erfordert
- Vereidigte Übersetzung der Vollmacht und der Urkunden, die tatsächlich gelesen werden
- Prüfung der genauen Rolle der vertretenen Person vor dem Notar
Schritte
Die Funktion der Vollmacht bestimmen
Legen Sie fest, wer wen vertritt, für welche konkrete Formalität und zu welchem Zeitpunkt im Nachlassverfahren.
Die Erbkette prüfen
Stellen Sie Sterbeurkunde, Familienurkunden und weitere Nachweise zusammen, die die Stellung der beteiligten Personen belegen.
Beglaubigen und dann übersetzen
Wenn die Vollmacht aus dem Ausland kommt, erledigen Sie zuerst die Beglaubigung und dann die vereidigte Übersetzung, auf die sich der Notar stützen kann.
Dem Notar eine lesbare Kette vorlegen
Reichen Sie die Vollmacht anschließend zusammen mit den anderen relevanten Urkunden ein, nicht als isoliertes Einzelblatt.
Gut zu wissen
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Häufig gestellte Fragen
+−Reicht eine Vollmacht aus, um den ganzen Nachlass abzuwickeln?
+−Braucht eine ausländische Vollmacht eine Apostille?
+−Liest der Notar auch Sterbeurkunde und Familienurkunden?
+−Wann sollte die Vollmacht übersetzt werden?
+−Kann eine Vollmacht eine verschwommene Familienakte reparieren?
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