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CertiDocsDer praktische Ratgeber

Erbschaft mit Immobilien in zwei Ländern

Ein Todesfall, zwei Immobilienordnungen, manchmal zwei Notare, mehrere Register und plötzlich ist die Akte deutlich schmutziger als eine einfache Familienerbschaft. Das Problem ist nicht nur, wer erbt, sondern welche Urkunde in welchem Land was beweist.

Das Verfahren verstehen

Warum verkomplizieren Immobilien alles?

Weil Sie nicht mehr nur einen Nachlass abwickeln, sondern zugleich Vermögenswerte in verschiedenen Dokumentensystemen behandeln. Das E-Justiz-Portal erinnert daran, dass der belgische Nachlass mit seinen eigenen Behörden und Formalitäten zu verstehen ist; sobald eine ausländische Immobilie in die Geschichte tritt, muss man über die bloße Aufteilung unter den Erben hinausdenken.

Was wollen die Notare sehen?

Sie wollen eine belastbare Kette: Todesfall, Erben, mögliches Testament, Eigentumsnachweis und Zeichnungsbefugnis. Die konsularischen Hinweise zu Notariat und Nachlass erinnern zudem daran, dass oft zunächst zu klären ist, wo nach einem Testament gesucht wird und mit welchem Notar gearbeitet werden soll. Ohne diese Kette bleibt die Immobilie blockiert.

Welche Reihenfolge vermeidet Chaos?

Sichern Sie zuerst Sterbeurkunde und Testamentsrecherche, klären Sie dann die Erbenstellung, isolieren Sie anschließend länderweise die relevanten Immobilienunterlagen, beglaubigen Sie ausländische Urkunden soweit nötig und übersetzen Sie erst danach, was die jeweilige Behörde tatsächlich lesen muss. Sonst übersetzen Sie nutzlos Berge von Papier.

Vorzubereitende Dokumente

  • Sterbeurkunde und Familienurkunden, die die Erben klar identifizieren
  • Testament, Erbnachweis oder andere Unterlagen, die die erbrechtliche Kette festlegen
  • Eigentumsurkunden, Katasterreferenzen oder relevante Immobilienunterlagen in jedem beteiligten Land
  • Mandat oder Vollmacht, wenn ein Erbe vertreten werden muss oder aus der Ferne unterschreibt
  • Apostille oder Legalisation und danach vereidigte Übersetzungen der ausländischen Urkunden, auf die tatsächlich zurückgegriffen wird

Schritte

  1. Den Nachlass eröffnen

    Sichern Sie Sterbeurkunde, Testamentsrecherche und die Identifizierung der Erben.

  2. Die Vermögenswerte länderweise isolieren

    Sammeln Sie länderweise Eigentumsunterlagen, Katasterreferenzen und relevante Dokumente zu jeder Immobilie.

  3. Beglaubigen und dann übersetzen

    Erledigen Sie Apostille oder Legalisation vor der vereidigten Übersetzung der ausländischen Urkunden, auf die tatsächlich zurückgegriffen wird.

  4. Die Unterschriften koordinieren

    Prüfen Sie, wer unterschreibt, mit welchem Mandat oder welcher Vollmacht und vor welcher Behörde oder welchem Notar.

Gut zu wissen

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Weitere Schritte zur Vorbereitung. Nachlass und ausländische Urkunden.

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Häufig gestellte Fragen

+Reicht das Testament aus, um Immobilien in zwei Ländern abzuwickeln?
Nein. Zusätzlich braucht es Eigentumsnachweise, die Identifizierung der Erben und die Befugnis, in jedem relevanten Schritt zu vertreten oder zu unterschreiben.
+Braucht man immer zwei Notare?
Nicht immer, aber man muss mit den in jedem Land tatsächlich zuständigen Stellen arbeiten. Die spanischen konsularischen Hinweise zeigen gut, dass die Koordination kein theoretisches Problem ist.
+Müssen alle Eigentumsurkunden übersetzt werden?
Nein. Übersetzt werden sollte, was Behörde oder Notar tatsächlich verwerten müssen. Andernfalls produzieren Sie vor allem Kosten.
+Kann eine Vollmacht alles vereinfachen?
Sie kann bei Unterschriften oder punktueller Vertretung helfen, ersetzt aber weder die Erbenstellung noch die Stimmigkeit der erbrechtlichen Kette.
+Warum gerät diese Art von Erbschaft so schnell in Verzug?
Weil die Akte mehrere administrative und notarielle Lesarten gleichzeitig überstehen muss. Die erste schwache Urkunde bringt alles Weitere ins Stolpern.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.