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Erbschaft mit Immobilien in zwei Ländern
Ein Todesfall, zwei Immobilienordnungen, manchmal zwei Notare, mehrere Register und plötzlich ist die Akte deutlich schmutziger als eine einfache Familienerbschaft. Das Problem ist nicht nur, wer erbt, sondern welche Urkunde in welchem Land was beweist.
Das Verfahren verstehenWarum verkomplizieren Immobilien alles?
Weil Sie nicht mehr nur einen Nachlass abwickeln, sondern zugleich Vermögenswerte in verschiedenen Dokumentensystemen behandeln. Das E-Justiz-Portal erinnert daran, dass der belgische Nachlass mit seinen eigenen Behörden und Formalitäten zu verstehen ist; sobald eine ausländische Immobilie in die Geschichte tritt, muss man über die bloße Aufteilung unter den Erben hinausdenken.
Was wollen die Notare sehen?
Sie wollen eine belastbare Kette: Todesfall, Erben, mögliches Testament, Eigentumsnachweis und Zeichnungsbefugnis. Die konsularischen Hinweise zu Notariat und Nachlass erinnern zudem daran, dass oft zunächst zu klären ist, wo nach einem Testament gesucht wird und mit welchem Notar gearbeitet werden soll. Ohne diese Kette bleibt die Immobilie blockiert.
Welche Reihenfolge vermeidet Chaos?
Sichern Sie zuerst Sterbeurkunde und Testamentsrecherche, klären Sie dann die Erbenstellung, isolieren Sie anschließend länderweise die relevanten Immobilienunterlagen, beglaubigen Sie ausländische Urkunden soweit nötig und übersetzen Sie erst danach, was die jeweilige Behörde tatsächlich lesen muss. Sonst übersetzen Sie nutzlos Berge von Papier.
Vorzubereitende Dokumente
- Sterbeurkunde und Familienurkunden, die die Erben klar identifizieren
- Testament, Erbnachweis oder andere Unterlagen, die die erbrechtliche Kette festlegen
- Eigentumsurkunden, Katasterreferenzen oder relevante Immobilienunterlagen in jedem beteiligten Land
- Mandat oder Vollmacht, wenn ein Erbe vertreten werden muss oder aus der Ferne unterschreibt
- Apostille oder Legalisation und danach vereidigte Übersetzungen der ausländischen Urkunden, auf die tatsächlich zurückgegriffen wird
Schritte
Den Nachlass eröffnen
Sichern Sie Sterbeurkunde, Testamentsrecherche und die Identifizierung der Erben.
Die Vermögenswerte länderweise isolieren
Sammeln Sie länderweise Eigentumsunterlagen, Katasterreferenzen und relevante Dokumente zu jeder Immobilie.
Beglaubigen und dann übersetzen
Erledigen Sie Apostille oder Legalisation vor der vereidigten Übersetzung der ausländischen Urkunden, auf die tatsächlich zurückgegriffen wird.
Die Unterschriften koordinieren
Prüfen Sie, wer unterschreibt, mit welchem Mandat oder welcher Vollmacht und vor welcher Behörde oder welchem Notar.
Gut zu wissen
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Häufig gestellte Fragen
+−Reicht das Testament aus, um Immobilien in zwei Ländern abzuwickeln?
+−Braucht man immer zwei Notare?
+−Müssen alle Eigentumsurkunden übersetzt werden?
+−Kann eine Vollmacht alles vereinfachen?
+−Warum gerät diese Art von Erbschaft so schnell in Verzug?
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