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Beglaubigte Übersetzung von Gerichtsurteil in Belgien
vereidigte Übersetzer
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Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung? Unsere vereidigten Übersetzer in Belgien sind auf die Übersetzung dieser Dokumentart spezialisiert. Eine beglaubigte Übersetzung eines ausländischen Urteils ist für dessen Vollstreckung in Belgien unerlässlich, gemäß dem Gesetzbuch des internationalen Privatrechts und der Brüssel-I-bis-Verordnung (EU). Rechnen Sie mit 5 bis 10 Werktagen, je nach Länge des Urteils.
Wer verlangt diese Übersetzung?
Die beglaubigte Übersetzung dieses Dokuments wird von belgische Gerichte, europäische Gerichte und Justizverwaltungen verlangt.
Rechtlicher Rahmen
Eine beglaubigte Übersetzung eines ausländischen Urteils ist für dessen Vollstreckung in Belgien unerlässlich, gemäß dem Gesetzbuch des internationalen Privatrechts und der Brüssel-I-bis-Verordnung (EU).

Verfahren Schritt für Schritt
- 1
Beglaubigte Kopie von der Geschäftsstelle beschaffen
Beantragen Sie eine beglaubigte Kopie des Urteils bei der Geschäftsstelle des Gerichts, das es erlassen hat.
- 2
Das Exequaturverfahren prüfen
Für ein EU-Urteil vereinfacht die Brüssel-I-bis-Verordnung die Anerkennung. Außerhalb der EU konsultieren Sie das belgische IPR-Gesetzbuch.
- 3
Beglaubigte Übersetzung
Ein auf Recht spezialisierter vereidigter Übersetzer übersetzt das Urteil vollständig.
- 4
Legalisation wenn außerhalb der EU
Für Urteile aus Nicht-EU-Staaten ist eine Apostille oder konsularische Legalisation erforderlich.
- 5
Exequaturantrag
Reichen Sie den Exequaturantrag beim zuständigen Gericht erster Instanz zusammen mit der beglaubigten Übersetzung ein.
Übliche Lieferzeit
Rechnen Sie mit 5 bis 10 Werktagen, je nach Länge des Urteils.
Richttarif
zwischen 60 € und 150 € pro Seite