Betreffende Dokumente
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplom, Gerichtsurteil, Notenübersicht, Strafregisterauszug, Sterbeurkunde, Vollmacht
Apostille oder Legalisation? Verstehen Sie das richtige Beglaubigungsverfahren für Ihre ausländischen Dokumente in Belgien und in welcher Reihenfolge Apostille und beglaubigte Übersetzung durchzuführen sind.


Überblick
Apostille oder Legalisation? Verstehen Sie das richtige Beglaubigungsverfahren für Ihre ausländischen Dokumente in Belgien und in welcher Reihenfolge Apostille und beglaubigte Übersetzung durchzuführen sind.
Schritte
4
Dokumente
5
Offizielle Quellen
3
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplom, Gerichtsurteil, Notenübersicht, Strafregisterauszug, Sterbeurkunde, Vollmacht
Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch, Portugiesisch-Französisch, Rumänisch-Französisch, Spanisch-Französisch, Russisch-Französisch
Brüssel, Lüttich, Antwerpen
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplom gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Lüttich vergleicht die Ausgangsunterlage mit Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 3 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Bevor Sie etwas bestellen oder einreichen, sind dies die drei kleinen Entscheidungen, die meist den Unterschied machen.
Legen Sie zuerst Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplom fest und pruefen Sie danach Namen, Daten und Referenzen in den umliegenden Unterlagen erneut.
Zuerst die richtige Ausgangsfassung, dann gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, erst danach die vereidigte Uebersetzung und die Einreichung.
Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch und die Anlagen rund um Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplom sind oft genau das, was Brüssel, Lüttich braucht, um die Akte ohne Zweifel neu zu lesen.
Apostille und Legalisation sind zwei Beglaubigungsverfahren für offizielle Dokumente, die im Ausland verwendet werden sollen. Die Apostille (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) ist eine vereinfachte Form: Ein einziger Stempel genügt, damit das Dokument in allen Unterzeichnerstaaten (125 Länder einschließlich Belgien) anerkannt wird. Die Legalisation ist das klassische Verfahren für Nicht-Unterzeichnerstaaten: Sie umfasst eine Kette von Stempeln (Gemeinde, FÖD Auswärtige Angelegenheiten, Botschaft des Ziellandes). In Belgien wird die Apostille auf belgischen Dokumenten vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten ausgestellt.
Ein häufiger Fehler ist, ein Dokument übersetzen zu lassen, bevor es apostilliert wurde. Die richtige Reihenfolge lautet: das Originaldokument im Herkunftsland besorgen, es in diesem Land apostillieren (oder legalisieren) lassen, und es dann von einem vereidigten Übersetzer in Belgien übersetzen lassen. Der vereidigte Übersetzer übersetzt dann das vollständige Dokument einschließlich der Apostille. Wird die Reihenfolge vertauscht, deckt die Apostille die Übersetzung nicht ab, und die belgische Verwaltung kann das Dokument ablehnen.
Überprüfen Sie die offizielle Liste der 125 Unterzeichnerstaaten auf der HCCH-Website. Wenn Ihr Land aufgeführt ist, genügt eine Apostille. Andernfalls müssen Sie die vollständige konsularische Legalisation durchlaufen.
Die Apostille wird von der zuständigen Behörde des Landes ausgestellt, das das Dokument ausgestellt hat (Außenministerium, Gericht usw.). Die konsularische Legalisation umfasst den Gang über das Außenministerium des Landes und dann über die belgische Botschaft oder das Konsulat.
Sobald die Apostille oder Legalisation angebracht ist, übergeben Sie das vollständige Dokument (einschließlich der Apostille) einem beim FÖD Justiz registrierten vereidigten Übersetzer. Die Übersetzung deckt das gesamte Dokument und seine Beglaubigungsstempel ab.
Ihr apostilliertes (oder legalisiertes) und übersetztes Dokument ist nun bei belgischen Verwaltungen zulässig: Gemeinde, Gericht, Ausländeramt, Notar oder jede andere Institution.
Die Apostille muss immer VOR der beglaubigten Übersetzung angebracht werden. Der vereidigte Übersetzer übersetzt dann das Dokument UND die Apostille zusammen.
Seit der EU-Verordnung 2016/1191 sind viele öffentliche EU-Dokumente (Geburt, Eheschließung, Tod usw.) von der Apostille zwischen Mitgliedstaaten befreit.
Die Apostille selbst hat kein Ablaufdatum. Das zugrunde liegende Dokument kann jedoch eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben (z.B. Strafregister < 6 Monate).
Interne Routen
Nicht jeder interne Link ist den Klick wert. Hier fuehren wir nur zu Dokument-, Sprach-, Stadt- und Clusterseiten, die diese Akte wirklich verlaengern.
Unsere vereidigten Übersetzer können alle für Ihre Verfahren erforderlichen Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.
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