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Eine Person mit Rucksack kommt vor einem Universitätsgebäude an.

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Diplomäquivalenz: FWB, NARIC oder Ostbelgien?

Die erste echte Entscheidung betrifft nicht die Übersetzung, sondern die zuständige Behörde. In Belgien wird die Diplomäquivalenz nicht von einer einzigen Stelle bearbeitet: Die zuständige Gemeinschaft hängt vom Kontext, von der Verfahrenssprache und teilweise auch vom Ziel des Antrags ab.

Das Verfahren verstehen

Wer ist wofür in Belgien zuständig?

Die Fédération Wallonie-Bruxelles, NARIC Vlaanderen und die Deutschsprachige Gemeinschaft erledigen nicht exakt dieselbe Arbeit für dieselben Zielgruppen. Der richtige Einstieg hängt von der zuständigen Gemeinschaft und von der Art der gesuchten Anerkennung ab. Die Seite Belgium.be dient genau dazu, Sie vorab an die richtige Stelle zu orientieren.

Wann läuft es über die FWB?

Die Fédération Wallonie-Bruxelles bearbeitet die akademische und berufliche Anerkennung ausländischer Diplome in ihrem Zuständigkeitsbereich. Wenn sich Ihre Akte auf französischsprachige Bildung oder die Verwendung des Diploms in diesem Rahmen bezieht, ist dies häufig die richtige Anlaufstelle. Die Website EquiSup erläutert auch, welche Anträge nicht unter diesen Dienst fallen.

Wann läuft es über NARIC Vlaanderen oder die Deutschsprachige Gemeinschaft?

NARIC Vlaanderen bearbeitet Anträge im Zusammenhang mit Bildung oder der Nutzung des Diploms im flämischen Rahmen und bietet ein Orientierungstool, um zu prüfen, ob der Antrag tatsächlich dorthin gehört. Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über einen eigenen Weg zur Anerkennung ausländischer Diplome und Studiennachweise.

Vorzubereitende Dokumente

  • Bestimmen Sie vor jeder Einreichung die zuständige Behörde
  • Diplom und vollständige akademische Anlagen
  • Gültige Ausweiskopie
  • Apostille oder Legalisation, wenn das Ausgangsdokument dies verlangt
  • Vereidigte Übersetzung von Unterlagen, die nicht in der Verfahrenssprache akzeptiert werden

Schritte

  1. Die zuständige Gemeinschaft wählen

    Prüfen Sie zuerst die zuständige Behörde, bevor Sie Unterlagen sammeln oder übersetzen lassen.

  2. Die akademische Akte zusammenstellen

    Stellen Sie Diplom, Notenlisten, Supplements und die von der gewählten Stelle verlangten Nachweise zusammen.

  3. Die Unterlagen verwendbar machen

    Beschaffen Sie die erforderliche Apostille oder Legalisation und anschließend die für das Verfahren erforderlichen vereidigten Übersetzungen.

  4. Bei der richtigen Behörde einreichen

    Reichen Sie die vollständige Akte bei der richtigen Gemeinschaft oder der zuständigen Fachstelle ein.

Gut zu wissen

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Häufig gestellte Fragen

+Kann ich dieselbe Akte überall einreichen?
Nein. Sie müssen zuerst die zuständige Behörde bestimmen. Ein Einreichen bei allen Stellen kostet vor allem Zeit und beschleunigt nichts.
+Bearbeitet NARIC Vlaanderen alle flämischen Anträge?
Nicht automatisch. NARIC Vlaanderen stellt gerade deshalb ein Orientierungstool bereit, um zu prüfen, ob der Antrag dorthin oder zu einer anderen Stelle gehört.
+Ist die FWB für alle ausländischen Diplome zuständig?
Nein. Auf ihrer eigenen Website steht, dass bestimmte Anträge nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Deshalb müssen Sie den genauen Zweck Ihres Antrags zuerst prüfen.
+Wann sollten Dokumente übersetzt werden?
Nachdem Sie die richtige Behörde und die tatsächlich akzeptierte Verfahrenssprache ermittelt haben, damit Sie keine unnötigen Übersetzungen beauftragen.
+Ersetzt diese Seite einen berufsspezifischen Leitfaden?
Nein. Bei bestimmten reglementierten Berufen müssen Sie zusätzlich den speziellen Weg der zuständigen Fachbehörde befolgen.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.