Betreffende Dokumente
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Aufenthaltstitel, Arbeitgeberbescheinigung
Die Familienzusammenführung in Belgien erfordert eine vollständige Akte mit übersetzten und beglaubigten Dokumenten. Jedes Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden, um vom Ausländeramt akzeptiert zu werden.


Überblick
Die Familienzusammenführung in Belgien erfordert eine vollständige Akte mit übersetzten und beglaubigten Dokumenten. Jedes Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden, um vom Ausländeramt akzeptiert zu werden.
Schritte
4
Dokumente
7
Offizielle Quellen
4
Noch bevor Sie das Verfahren Schritt für Schritt verfolgen, spielen diese Achsen meist eine Rolle.
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug, Aufenthaltstitel, Arbeitgeberbescheinigung
Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch, Italienisch-Französisch
Brüssel, Antwerpen, Charleroi
In solchen Akten liegt die Blockade meist bei Nachweis, Reihenfolge und Stimmigkeit, nicht bei hübscher Sprache.
Dieses Verfahren wird meist über Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug gelesen. Namen, Daten und Referenzen müssen von Unterlage zu Unterlage übereinstimmen.
Brüssel, Antwerpen vergleicht die Ausgangsunterlage mit Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch und will ausstellende Stelle, Datum und Registerreferenzen sofort erkennen können.
Die 4 amtlichen Quellen helfen vor allem dabei, die Reihenfolge sauber zu halten: aktuelles Dokument zuerst, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, danach der richtige Einreichungsschritt.
Bevor Sie etwas bestellen oder einreichen, sind dies die drei kleinen Entscheidungen, die meist den Unterschied machen.
Legen Sie zuerst Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug fest und pruefen Sie danach Namen, Daten und Referenzen in den umliegenden Unterlagen erneut.
Zuerst die richtige Ausgangsfassung, dann gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, erst danach die vereidigte Uebersetzung und die Einreichung.
Arabisch-Französisch, Türkisch-Französisch und die Anlagen rund um Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug sind oft genau das, was Brüssel, Antwerpen braucht, um die Akte ohne Zweifel neu zu lesen.
Die Familienzusammenführung ermöglicht es einem ausländischen Staatsangehörigen, der legal in Belgien lebt (oder einem belgischen Staatsbürger), Familienmitglieder nachzuholen. Das Verfahren wird vom Ausländeramt verwaltet und erfordert eine vollständige Akte mit zahlreichen offiziellen Dokumenten, die alle von einem vereidigten Übersetzer ins Französische oder Niederländische übersetzt werden müssen.
Die in der Regel geforderten Dokumente umfassen: Geburtsurkunde des Zusammenführenden und der Familienmitglieder, Heiratsurkunde (oder Partnerschaftsnachweis), gültige Reisepässe, Nachweis ausreichender Existenzmittel (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag), Nachweis angemessener Unterkunft, Führungszeugnis und Krankenversicherung. Jedes Dokument muss aktuell sein (weniger als 6 Monate) und von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Informieren Sie sich auf der Website des Ausländeramts über die genaue Dokumentenliste je nach Ihrer familiären Situation (Ehepartner, minderjähriges Kind, Elternteil).
Jedes Dokument, das in einer anderen Sprache als Französisch oder Niederländisch verfasst ist, muss von einem belgischen vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Seitenzahl kann erheblich sein: planen Sie Ihr Budget entsprechend.
Dokumente aus Ländern, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, müssen eine Apostille tragen. Für andere Länder ist eine Legalisation durch die belgische Botschaft oder das Konsulat erforderlich.
Die vollständige Akte wird bei der belgischen Botschaft/dem Konsulat im Herkunftsland eingereicht, oder direkt bei der Gemeinde in Belgien, wenn das Familienmitglied bereits im Land ist.
Alle offiziellen Dokumente (Geburtsurkunden, Strafregister usw.) müssen zum Zeitpunkt der Einreichung weniger als 6 Monate alt sein.
Planen Sie ein Budget von 200 bis 600 € für die beglaubigte Übersetzung aller Dokumente der Familienzusammenführungsakte ein.
Wenn das Familienmitglied noch nicht in Belgien ist, muss der Antrag bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland eingereicht werden.
Interne Routen
Nicht jeder interne Link ist den Klick wert. Hier fuehren wir nur zu Dokument-, Sprach-, Stadt- und Clusterseiten, die diese Akte wirklich verlaengern.
Unsere vereidigten Übersetzer können alle für Ihre Verfahren erforderlichen Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Passenden Übersetzer findenDie folgenden Links bilden die amtliche Grundlage. Sie helfen bei der Verifizierung des Verfahrens, ersetzen aber weder die Aktenanalyse noch die Entscheidung der zuständigen Behörde.
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