
CertiDocsDer praktische Ratgeber
Gerichtskosten 2026: JustInvoice, Belege und Peppol
Bei einem gerichtlichen Auftrag erfüllen Kostenunterlagen und elektronische Rechnung unterschiedliche Aufgaben. Dies ist das vom FÖD Justiz veröffentlichte Verfahren, geprüft am 4. Oktober 2026.
Das Verfahren verstehenSeit Januar 2026: zwei getrennte Übermittlungen
Link zu diesem AbschnittSeit dem 1. Januar 2026 schreibt der FÖD Justiz JustInvoice für Gerichtskosten vor, außer bei ausdrücklich mitgeteilten Unternehmensverfahren. Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren: Laut FAQ schreibt kein Gesetz diese Software namentlich vor. Mehrwertsteuerpflichtige Dienstleister bei gerichtlichen Aufträgen senden zusätzlich eine elektronische Peppol-Rechnung. Mercurius ist eine Option, keine Pflichtsoftware.
Beauftragung, Genehmigung und Kostenaufstellung
Link zu diesem AbschnittDie schriftliche Beauftragung legt den Auftrag vor der Leistung fest. Holen Sie danach die schriftliche Genehmigung ein und fügen Sie diese der detaillierten Kostenaufstellung bei. Beim Dolmetschen sind Beginn, Ende und Wartezeit festzuhalten, beim Übersetzen die genehmigte Wortzahl. Eine Rechnung ersetzt diese Nachweise nicht. Erweiterungen bedürfen der Zustimmung der beauftragenden Stelle.
Einreichen, feststellen lassen und Rechnung abgleichen
Link zu diesem AbschnittReichen Sie zuerst die vollständigen Unterlagen in JustInvoice ein, um die Kennung zu erhalten. Es folgen Kostenfestsetzung und Zahlungsabwicklung. Der Rechnungsbetrag muss dem festgesetzten Betrag entsprechen. Erforderlich sind die ROJ-FJGK-Stellenreferenz und die JINV-Aktenreferenz. Seit dem 20. Mai 2026 kann das strukturierte UBL-Bestellreferenzfeld zur Ablehnung führen, obwohl im PDF der richtige Code steht.
Justiztarife 2026: Beträge ohne Mehrwertsteuer
Link zu diesem AbschnittRundschreiben 131/13 vom 16. Januar 2026, veröffentlicht am 21. Januar, erhöht die Tarife für 2026 erbrachte Leistungen mit Wirkung vom 1. Januar um 2,23 %. Die Tabelle zeigt die Grundtarife aus Titel II; Mindestbeträge und Zuschläge des Erlasses vom 22. Dezember 2016 gelten je nach Auftrag weiter. Diese Beträge vergüten gerichtliche Aufträge und bestimmen keine Preise für private CertiDocs-Bestellungen.
| Ihre Situation | Was zu prüfen ist | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Dolmetschen: Leistung | 62,78 €/Stunde ohne MwSt. | Tatsächliche Dolmetschminuten festhalten; Mindestbeträge und Zuschläge prüfen. |
| Dolmetschen: Wartezeit | 44,47 €/Stunde ohne MwSt. | Wartezeit bestätigen lassen; Regel der garantierten ersten Stunde anwenden. |
| Dolmetschen: Anfahrt | 0,6929 €/km ohne MwSt. | Tatsächliche Strecke belegen und Tarifgenauigkeit beibehalten. |
| Übersetzung Französisch ↔ Niederländisch | 0,0785 €/Wort ohne MwSt. | Bestätigte Wortzahl verwenden und Mindestvergütung je Auftrag prüfen. |
| Übersetzung: Sprachgruppe nach Nummer 1.3 | 0,1236 €/Wort ohne MwSt. | Liste prüfen: Finnisch, Lettisch, Estnisch, Slowenisch, Litauisch, Albanisch, Maltesisch, Hebräisch, Tibetisch, Turksprachen und Romani-Sprachen. |
| Übersetzung: andere wortweise vergütete Sprachen | 0,1061 €/Wort ohne MwSt. | Zuerst vorherige Kategorien und Zeilenvergütung ausschließen. |
| Zeilenübersetzung: Logogramme oder Braille | 1,2486 €/Zeile ohne MwSt. | Einheiten nach Artikel 1 anwenden und das Minimum von 30 Zeilen prüfen. |
Muss die Kostenaufstellung noch unterschrieben werden?
Link zu diesem AbschnittEine über JustInvoice eingereichte Aufstellung mit anschließender E-Rechnung benötigt keine Unterschrift mehr. Nicht mehrwertsteuerpflichtige Anbieter ohne E-Rechnung müssen die Forderungsanmeldung weiterhin unterschreiben. Die Bestätigung der Leistung durch die beauftragende Stelle bleibt erforderlich.
Seit Februar 2026: Verzugszinsen unter Voraussetzungen
Link zu diesem AbschnittSeit dem 1. Februar 2026 nennt der FÖD Justiz automatische Entschädigungen und Zinsen nach 30 Tagen ab Rechnungseingang bei Geschäftsvorgängen mit vollständiger, korrekter Akte. Die Frist beginnt somit nicht einfach am Tag des Dolmetschauftrags.
Geschäfts- oder Privatkunden: anderer Anwendungsbereich
Link zu diesem AbschnittEin privater Übersetzungsauftrag wird nicht zu Gerichtskosten. Die strukturierte B2B-Abrechnung seit Januar 2026 betrifft grundsätzlich Umsätze zwischen belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, vorbehaltlich der Ausnahmen des E-Rechnungsportals; die Kleinunternehmerbefreiung allein hebt die Pflicht nicht auf. Ausgangsrechnungen an Privatpersonen fallen nicht unter diese B2B-Pflicht. Prüfen Sie Ihren Status und den des Kunden.
Vorbereitungshinweise von CertiDocs
Prüfung vor dem Versand
Link zu diesem AbschnittFühren Sie je JustInvoice-Referenz eine Arbeitsakte und gleichen Sie Auftrag, Genehmigung, Berechnung und Rechnung ab. Vergleichen Sie bei Ablehnung die tatsächlich übertragenen Buchhaltungsfelder mit den aktuellen Vorgaben des FÖD Justiz. Ein optisch korrektes PDF zeigt nicht unbedingt die versendeten strukturierten Daten. Bewahren Sie Eingangsbelege und Korrekturen gemeinsam auf.
Vorzubereitende Dokumente
- Schriftlicher Auftrag und Aktenzeichen
- Genehmigung mit bestätigter Wortzahl oder Zeitangaben
- Detaillierte Aufstellung, JustInvoice-Referenzen und erforderliche Rechnung
Schritte
Grundlage des Auftrags bestimmen
Klären Sie, ob ein gerichtlicher Auftrag oder eine private Bestellung vorliegt.
Nachweise vervollständigen
Gleichen Sie genehmigten Auftrag, bestätigte Leistung und Kostenaufstellung ab.
Übermittlung prüfen
Befolgen Sie die amtlichen Aktenvorgaben und prüfen Sie nach dem Versand die Referenzen.
Gut zu wissen
Ratgeber
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Weitere Schritte zur Vorbereitung. Als vereidigter Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.
Für Ihren Antrag
Häufig gestellte Fragen
+−Bestimmt der Justiztarif den Preis einer privaten Übersetzung?
+−Ersetzt eine Rechnung die Genehmigung?
+−Muss ich mit der Einreichung sechs Monate warten?
+−Genügt ein PDF per E-Mail für verpflichtende B2B-Rechnungen?
Amtliche Quelle
Verwendete amtliche Quellen
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