Zum Hauptinhalt springen
Drei Erwachsene unterhalten sich an einem Tisch mit einer geschlossenen Mappe.

CertiDocsDer praktische Ratgeber

Gerichtskosten 2026: JustInvoice, Belege und Peppol

Bei einem gerichtlichen Auftrag erfüllen Kostenunterlagen und elektronische Rechnung unterschiedliche Aufgaben. Dies ist das vom FÖD Justiz veröffentlichte Verfahren, geprüft am 4. Oktober 2026.

Das Verfahren verstehen

Seit Januar 2026: zwei getrennte Übermittlungen

Link zu diesem Abschnitt

Seit dem 1. Januar 2026 schreibt der FÖD Justiz JustInvoice für Gerichtskosten vor, außer bei ausdrücklich mitgeteilten Unternehmensverfahren. Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren: Laut FAQ schreibt kein Gesetz diese Software namentlich vor. Mehrwertsteuerpflichtige Dienstleister bei gerichtlichen Aufträgen senden zusätzlich eine elektronische Peppol-Rechnung. Mercurius ist eine Option, keine Pflichtsoftware.

Beauftragung, Genehmigung und Kostenaufstellung

Link zu diesem Abschnitt

Die schriftliche Beauftragung legt den Auftrag vor der Leistung fest. Holen Sie danach die schriftliche Genehmigung ein und fügen Sie diese der detaillierten Kostenaufstellung bei. Beim Dolmetschen sind Beginn, Ende und Wartezeit festzuhalten, beim Übersetzen die genehmigte Wortzahl. Eine Rechnung ersetzt diese Nachweise nicht. Erweiterungen bedürfen der Zustimmung der beauftragenden Stelle.

Einreichen, feststellen lassen und Rechnung abgleichen

Link zu diesem Abschnitt

Reichen Sie zuerst die vollständigen Unterlagen in JustInvoice ein, um die Kennung zu erhalten. Es folgen Kostenfestsetzung und Zahlungsabwicklung. Der Rechnungsbetrag muss dem festgesetzten Betrag entsprechen. Erforderlich sind die ROJ-FJGK-Stellenreferenz und die JINV-Aktenreferenz. Seit dem 20. Mai 2026 kann das strukturierte UBL-Bestellreferenzfeld zur Ablehnung führen, obwohl im PDF der richtige Code steht.

Justiztarife 2026: Beträge ohne Mehrwertsteuer

Link zu diesem Abschnitt

Rundschreiben 131/13 vom 16. Januar 2026, veröffentlicht am 21. Januar, erhöht die Tarife für 2026 erbrachte Leistungen mit Wirkung vom 1. Januar um 2,23 %. Die Tabelle zeigt die Grundtarife aus Titel II; Mindestbeträge und Zuschläge des Erlasses vom 22. Dezember 2016 gelten je nach Auftrag weiter. Diese Beträge vergüten gerichtliche Aufträge und bestimmen keine Preise für private CertiDocs-Bestellungen.

Justiztarife 2026: Beträge ohne Mehrwertsteuer
Ihre SituationWas zu prüfen istNächster Schritt
Dolmetschen: Leistung62,78 €/Stunde ohne MwSt.Tatsächliche Dolmetschminuten festhalten; Mindestbeträge und Zuschläge prüfen.
Dolmetschen: Wartezeit44,47 €/Stunde ohne MwSt.Wartezeit bestätigen lassen; Regel der garantierten ersten Stunde anwenden.
Dolmetschen: Anfahrt0,6929 €/km ohne MwSt.Tatsächliche Strecke belegen und Tarifgenauigkeit beibehalten.
Übersetzung Französisch ↔ Niederländisch0,0785 €/Wort ohne MwSt.Bestätigte Wortzahl verwenden und Mindestvergütung je Auftrag prüfen.
Übersetzung: Sprachgruppe nach Nummer 1.30,1236 €/Wort ohne MwSt.Liste prüfen: Finnisch, Lettisch, Estnisch, Slowenisch, Litauisch, Albanisch, Maltesisch, Hebräisch, Tibetisch, Turksprachen und Romani-Sprachen.
Übersetzung: andere wortweise vergütete Sprachen0,1061 €/Wort ohne MwSt.Zuerst vorherige Kategorien und Zeilenvergütung ausschließen.
Zeilenübersetzung: Logogramme oder Braille1,2486 €/Zeile ohne MwSt.Einheiten nach Artikel 1 anwenden und das Minimum von 30 Zeilen prüfen.

Muss die Kostenaufstellung noch unterschrieben werden?

Link zu diesem Abschnitt

Eine über JustInvoice eingereichte Aufstellung mit anschließender E-Rechnung benötigt keine Unterschrift mehr. Nicht mehrwertsteuerpflichtige Anbieter ohne E-Rechnung müssen die Forderungsanmeldung weiterhin unterschreiben. Die Bestätigung der Leistung durch die beauftragende Stelle bleibt erforderlich.

Seit Februar 2026: Verzugszinsen unter Voraussetzungen

Link zu diesem Abschnitt

Seit dem 1. Februar 2026 nennt der FÖD Justiz automatische Entschädigungen und Zinsen nach 30 Tagen ab Rechnungseingang bei Geschäftsvorgängen mit vollständiger, korrekter Akte. Die Frist beginnt somit nicht einfach am Tag des Dolmetschauftrags.

Geschäfts- oder Privatkunden: anderer Anwendungsbereich

Link zu diesem Abschnitt

Ein privater Übersetzungsauftrag wird nicht zu Gerichtskosten. Die strukturierte B2B-Abrechnung seit Januar 2026 betrifft grundsätzlich Umsätze zwischen belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, vorbehaltlich der Ausnahmen des E-Rechnungsportals; die Kleinunternehmerbefreiung allein hebt die Pflicht nicht auf. Ausgangsrechnungen an Privatpersonen fallen nicht unter diese B2B-Pflicht. Prüfen Sie Ihren Status und den des Kunden.

Vorbereitungshinweise von CertiDocs

Prüfung vor dem Versand

Link zu diesem Abschnitt

Führen Sie je JustInvoice-Referenz eine Arbeitsakte und gleichen Sie Auftrag, Genehmigung, Berechnung und Rechnung ab. Vergleichen Sie bei Ablehnung die tatsächlich übertragenen Buchhaltungsfelder mit den aktuellen Vorgaben des FÖD Justiz. Ein optisch korrektes PDF zeigt nicht unbedingt die versendeten strukturierten Daten. Bewahren Sie Eingangsbelege und Korrekturen gemeinsam auf.

Vorzubereitende Dokumente

  • Schriftlicher Auftrag und Aktenzeichen
  • Genehmigung mit bestätigter Wortzahl oder Zeitangaben
  • Detaillierte Aufstellung, JustInvoice-Referenzen und erforderliche Rechnung

Schritte

  1. Grundlage des Auftrags bestimmen

    Klären Sie, ob ein gerichtlicher Auftrag oder eine private Bestellung vorliegt.

  2. Nachweise vervollständigen

    Gleichen Sie genehmigten Auftrag, bestätigte Leistung und Kostenaufstellung ab.

  3. Übermittlung prüfen

    Befolgen Sie die amtlichen Aktenvorgaben und prüfen Sie nach dem Versand die Referenzen.

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

+Bestimmt der Justiztarif den Preis einer privaten Übersetzung?
Nein. Diese Tarife betreffen gerichtliche Aufträge. Private Bestellungen richten sich nach Angebot oder Preisliste des Anbieters.
+Ersetzt eine Rechnung die Genehmigung?
Nein. Auftragsnachweis und Genehmigung bleiben für die Kostenprüfung erforderlich.
+Muss ich mit der Einreichung sechs Monate warten?
Nein. Sechs Monate ist die Höchstfrist ab Leistung oder Einreichung des Berichts. Reichen Sie ein, sobald die Unterlagen vollständig sind.
+Genügt ein PDF per E-Mail für verpflichtende B2B-Rechnungen?
Nein. Bei verpflichtender strukturierter elektronischer Rechnungsstellung genügt ein gewöhnliches PDF nicht.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.