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Vereidigte Übersetzung: Pflichtangaben und VTI-Nummer
Eine in Belgien ausgestellte vereidigte Übersetzung muss die unterzeichnende Fachperson erkennen lassen. Name und VTI-Nummer gehören zu den Vorgaben des FÖD Justiz; sie ersetzen die übrigen Formalitäten nicht.
Das Verfahren verstehenIst die Identifizierung des Übersetzers vorgeschrieben?
Ja. Der FÖD Justiz stützt die Schlussangaben auf Artikel 555/11, § 4 des Gerichtsgesetzbuchs. Sie nennen eine Person und deren berufliche Eigenschaft. Agenturlogo, Rechnung oder E-Mail-Adresse ersetzen sie nicht. Dieser Ratgeber behandelt das gewöhnliche belgische Verfahren; ausnahmsweise gerichtliche Bestellungen außerhalb des Registers fallen unter Artikel 555/15.
Was muss am Ende der Übersetzung stehen?
In der vom FÖD vorgegebenen Reihenfolge: Bestätigungsformel mit Sprachen, Ort und Datum; VTI-Nummer; handschriftliche Unterschrift oder deren Abbildung; Vor- und Nachname; Titel als vereidigter Übersetzer oder Übersetzer-Dolmetscher; anschließend die elektronische Signatur. Kann die Fachperson nicht elektronisch signieren, gilt das Verfahren über den FÖD Justiz. Prüfen Sie alle Angaben, nicht nur das Wort ‚beglaubigt‘.
Wie prüfen Sie VTI-Nummer und Namen?
Suchen Sie die Fachperson im öffentlichen Register des FÖD Justiz. Vergleichen Sie Namen, Kennnummer, Übersetzereigenschaft, Sprachen und Profilstatus. Kontaktdaten und Vornamen können freiwillig öffentlich sein: Ihr Fehlen belegt allein keine Unregelmäßigkeit. Ein heute aktives Profil beweist für sich nicht den Status am Datum einer älteren Übersetzung; fragen Sie bei Abweichungen nach.
Warum ersetzen ChatGPT oder DeepL diese Angaben nicht?
Unsere Schlussfolgerung aus den FÖD-Vorgaben: Ein Werkzeug kann Text erzeugen, doch dessen Ausgabe allein erfüllt nicht die personenbezogenen Formalitäten einer vereidigten Übersetzung. Eine kopierte VTI-Nummer oder Unterschrift belegt nicht, dass die Fachperson dieses Dokument bearbeitet hat. Ein KI-Entwurf kann die Vorbereitung unterstützen; die befugte Fachperson muss die Endfassung verantworten und unterzeichnen. Das bedeutet kein allgemeines KI-Verbot.
Eine Angabe fehlt: Was tun vor der Einreichung?
Bewahren Sie die erhaltene Datei auf und bitten Sie den Übersetzer um eine vollständige Fassung oder Erläuterung des geltenden Verfahrens. Ergänzen Sie selbst keine Angaben oder Unterschriften in der Enddatei. Nicht jedes Verfahren verlangt eine vereidigte Übersetzung: Klären Sie zunächst zugelassene Sprachen, Befreiungen und Format beim Empfänger. Prüfen Sie bei Verwendung im Ausland Apostille oder Legalisation gesondert.
Vorzubereitende Dokumente
- Bestätigungsformel, Sprachen, Ort und Datum
- VTI-Nummer der Fachperson
- Handschriftliche Unterschrift oder Abbildung je nach Format
- Vorname, Nachname und Berufstitel
- Elektronische Signatur oder FÖD-Legalisation nach dem geltenden Verfahren
Schritte
Schlussangaben lesen
Gleichen Sie das Ende der Übersetzung mit der FÖD-Liste ab.
Fachperson prüfen
Prüfen Sie VTI-Nummer, Namen und Sprachen im öffentlichen Register.
Einzureichendes Dokument klären
Fordern Sie die signierte PDF oder die vom Empfänger verlangte Papierfassung an.
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Häufig gestellte Fragen
+−Wo steht die VTI-Nummer auf meiner Übersetzung?
+−Der Vorname fehlt im öffentlichen Register: Ist das ein Mangel?
+−Macht allein die VTI-Nummer eine Übersetzung gültig?
+−Muss jede Übersetzung einen blauen Stempel tragen?
+−Kann ich meinen ChatGPT-Entwurf unterzeichnen lassen?
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