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CertiDocsDer praktische Ratgeber

Urteil für ein Exequatur in Belgien

Bestimmen Sie vor einem Exequatur die einschlägigen Regeln: Anerkennung, Vollstreckung, EU-Bescheinigung und Übersetzung erfüllen verschiedene Aufgaben.

Das Verfahren verstehen

Ist zur Vollstreckung immer ein Exequatur nötig?

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Ein Exequatur ist eine Erklärung, die die Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung ermöglicht. Im zivil- und handelsrechtlichen Anwendungsbereich von Brüssel Ia ist eine im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbare Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat ohne vorherige Vollstreckbarerklärung vollstreckbar (Artikel 39). Für Entscheidungen gilt dies bei ab dem 10. Januar 2015 eingeleiteten Verfahren. Scheidung und Unterhalt unterliegen anderen Regeln. Außerhalb einschlägiger EU- oder Vertragsregeln unterscheiden Artikel 22 und 23 des belgischen Gesetzbuchs Anerkennung und Vollstreckbarerklärung.

Bescheinigung nach Artikel 53: Welche Unterlagen und Übersetzungen?

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Für die Vollstreckung nach Brüssel Ia verlangt Artikel 42 eine die Echtheit belegende Abschrift und die Bescheinigung nach Artikel 53 des Ursprungsgerichts. Sie bestätigt die Vollstreckbarkeit und nennt gegebenenfalls Kosten und Zinsen. Die Behörde kann deren Übersetzung verlangen; eine Übersetzung der Entscheidung nur, wenn sie ohne diese nicht handeln kann. Artikel 57 verlangt eine in einem Mitgliedstaat zur Übersetzung befugte Person. Klären Sie Verfahrenssprache und benötigte Unterlagen.

Welcher Versagungsgrund kam im Juni 2026 hinzu?

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Seit dem 22. Juni 2026 enthält Artikel 25 § 1 Nr. 10 des belgischen Gesetzbuchs des internationalen Privatrechts einen zusätzlichen Versagungsgrund. Er betrifft Entscheidungen zugunsten einer offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Klage im Zusammenhang mit öffentlicher Beteiligung nach den genannten Vorschriften des Gerichtsgesetzbuchs. Artikel 20 des Gesetzes vom 30. Mai 2026 führte diesen Schutz ein. Dies ist keine allgemeine Ausnahme für ausländische Entscheidungen: Lassen Sie Regeln und Voraussetzungen juristisch prüfen und bewahren Sie relevante Verfahrensunterlagen auf.

Vorbereitungshinweise von CertiDocs

Anerkennung oder Vollstreckung: Welchen Antrag vorbereiten?

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Anpassbare Nachricht: „Die Entscheidung aus [Land], Aktenzeichen [Referenz], betrifft ein am [Datum] begonnenes Verfahren. Benötigt wird [Anerkennung / Vollstreckung]. Welche Regeln, Bescheinigung und Übersetzung bestätigen Sie?“

Anerkennung oder Vollstreckung: Welchen Antrag vorbereiten?
Ihre SituationWas zu prüfen istNächster Schritt
Zivil- oder Handelsentscheidung aus einem MitgliedstaatAnwendungsbereich von Brüssel Ia und VerfahrensbeginnFordern Sie Abschrift und passende Bescheinigung bei der Geschäftsstelle an; klären Sie die Übersetzung mit der Vollstreckungsbehörde.
Scheidungsurteil für die GemeindeAnerkennung und PersonenstandsänderungBenennen Sie diesen Zweck; verwenden Sie nicht automatisch eine Liste für Pfändung oder Forderungseinzug.
Entscheidung außerhalb einer ermittelten EU-RegelungEtwaiger Vertrag, belgisches Gesetzbuch und ZustellungsnachweiseLassen Sie den rechtlichen Weg vor Übersetzung oder Beglaubigung bestimmen.

Vorzubereitende Dokumente

  • Land, Ursprungsbehörde, Aktenzeichen und Verfahrensbeginn
  • Vollständige Entscheidung, Anlagen, Bescheinigung und Zustellungsnachweise
  • Zweck in Belgien und schriftliche Empfängeranforderung
  • Sprache, Übersetzungsumfang, Format und Abgabetermin bestätigt

Schritte

  1. Verfahren bestimmen

    Land, Ursprungsbehörde, Aktenzeichen und Verfahrensbeginn

  2. Geschäftsstellenunterlagen beschaffen

    Vollständige Entscheidung, Anlagen, Bescheinigung und Zustellungsnachweise

  3. Belgische Anforderung klären

    Zweck in Belgien und schriftliche Empfängeranforderung

  4. Benötigte Übersetzung festlegen

    Sprache, Übersetzungsumfang, Format und Abgabetermin bestätigt

Gut zu wissen

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Weitere Schritte zur Vorbereitung. Scheidung und Personenstand.

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Häufig gestellte Fragen

+Benötigt eine europäische Entscheidung immer ein Exequatur?
Nein. Artikel 39 von Brüssel Ia beseitigt die vorherige Erklärung in seinem Anwendungsbereich. Prüfen Sie Sache und Verfahrensbeginn.
+Wer stellt die Bescheinigung nach Artikel 53 aus?
Das Ursprungsgericht auf Antrag einer Partei. Übersetzung oder selbst ausgefülltes Formular ersetzt die ausgestellte Bescheinigung nicht.
+Betrifft die Regel vom Juni 2026 jeden Streit?
Der neue Grund betrifft öffentliche Beteiligung und nach gesetzlichen Kriterien offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Klagen. Er verlangt eine juristische Prüfung.
+Kann ich nur den Tenor zur Übersetzung senden?
Senden Sie die vollständige Entscheidung, Anlagen, Bescheinigungen und die schriftliche Anforderung des Empfängers. Klären Sie vor dem Angebot Unterlagen und Zielsprache. Tenor, Zustellung und Rechtskraftnachweis erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Entfernen Sie nicht eigenständig Seiten. Eine Übersetzung macht eine Entscheidung weder rechtskräftig noch vollstreckbar.

Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

Analyse von CertiDocs: CertiDocs erklärt das Verfahren und hilft bei der Vermittlung. CertiDocs ist keine Behörde und mit keiner Verwaltung verbunden.