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Apostille belgischer Satzung oder Vollmacht für das Ausland

Für eine elektronische belgische notarielle Urkunde reicht der Notar den Apostilleantrag online ein. Bei einer privaten Vollmacht hängt der Weg von Unterschrift und Bestimmungsland ab.
25 € pro Apostille/LegalisationNotar: veröffentlichte Frist von 5 ArbeitstagenKomplex
Zuletzt geprüft: 9. August 2026Redaktionell verantwortlich: Hiliyeh BashirOffizielle Quellen: 3
Unterlagen werden vor Apostille oder Legalisation geordnet und geprüft

Überblick

Was dieser Ratgeber konkret für Sie klärt

Für eine elektronische belgische notarielle Urkunde reicht der Notar den Apostilleantrag online ein. Bei einer privaten Vollmacht hängt der Weg von Unterschrift und Bestimmungsland ab.

Schritte

4

Dokumente

4

Offizielle Quellen

3

Belgische notarielle Urkunde für das Ausland

Wenn eine notarielle Urkunde eine Apostille benötigt, reicht der Notar direkt über eLegalisation ein. Der FÖD veröffentlicht dafür fünf Arbeitstage, ohne dies für jede Akte zu garantieren.

Private Vollmacht: Unterschrift prüfen

Eine privat unterzeichnete Vollmacht folgt nicht automatisch dem Weg einer notariellen Urkunde. Fragen Sie den Empfänger, ob und durch wen die Unterschrift legalisiert werden muss und ob danach eine Apostille nötig ist.

Übersetzen, nachdem die Akte feststeht

Klären Sie, ob vollständige Satzung, Auszug, Vertretungsbefugnis und Apostille vollständig übersetzt werden müssen. So zahlen Sie nicht für zwanzig Seiten, wenn die Behörde drei verlangt — oder umgekehrt.

Vorzubereitende Dokumente

  • Amtliche Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde
  • Eigenschaft des Ausstellers und Signaturart
  • Bestimmungsland und Empfänger
  • Verlangte Sprache und zu übersetzende Anlagen

Schritte

1

Anforderung schriftlich einholen

Fragen Sie den ausländischen Empfänger nach Dokument, Form, Sprache und erwarteter Beglaubigung.

2

Über den zuständigen Aussteller gehen

Kontaktieren Sie bei einer elektronischen notariellen Urkunde den Notar, damit er online einreicht.

3

Apostille oder Legalisation erhalten

Bewahren Sie elektronisches Dokument und Prüfnummer vor Vorbereitung der Übersetzung auf.

4

Bestätigten Umfang übersetzen

Senden Sie dem vereidigten Übersetzer die Endfassung und die genaue Liste der erforderlichen Seiten oder Anlagen.

Gut zu wissen

Notarielle Urkunde: keine Papiereinreichung

Der FÖD erklärt, dass zu apostillierende notarielle Urkunden nicht mehr am Schalter vorgelegt werden: Der Notar reicht über eLegalisation ein.

Satzung und Vollmacht sind nicht austauschbar

Bestimmen Sie das genaue Dokument, das ausländische Bank, Register, Notar oder Vertragspartner verlangt, bevor Sie Formalitäten beginnen.

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Häufig gestellte Fragen

+Wer beantragt die Apostille für eine belgische notarielle Urkunde?
Für eine zu apostillierende notarielle Urkunde erklärt der FÖD, dass der Notar direkt über eLegalisation einreicht.
+Brauchen alle belgischen Satzungen für das Ausland eine Apostille?
Nicht automatisch. Es hängt von Land, Empfänger, Dokumentform und anwendbaren Abkommen ab.
+Muss eine private Vollmacht notariell sein?
Nicht in jedem Fall. Der Empfänger sollte vor jedem Schritt Form und erforderliche Unterschriftslegalisation bestätigen.
+Muss die Apostille mit der Satzung übersetzt werden?
Das hängt davon ab, was die ausländische Behörde lesen muss. Bestätigen Sie den Umfang vor Übergabe der Endfassung an den vereidigten Übersetzer.
+Enthält die Gebühr von 25 € die Übersetzung?
Nein. Es handelt sich um die amtliche Gebühr pro Legalisation oder Apostille; Notar-, Kopie- und Übersetzungskosten sind getrennt.

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Amtliche Quelle

Verwendete amtliche Quellen

Die folgenden Verweise sind die öffentlichen Quellen, mit denen diese Seite dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der zuständigen Behörde.

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